Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 194

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Im Gegensatz zu den Kollegen von der Opposition möchte ich abschließend betonen, dass der ORF als zentraler Bestandteil der österreichischen Medienlandschaft seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag hervorragend erfüllt, und wir danken den Verantwort­lichen im ORF dafür. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber auch das regionale Privatfernsehen hat sich in den letzten Jahren großartig entwickelt und trägt dazu bei, das Informationsbedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher zu stillen. Diese Regionalisierung ist ein wesentlicher medienpolitischer, aber auch demo­kratiepolitischer Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1393 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.47.57 6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 792/A (E) der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ent­hebung von Mag. Herbert Haupt von der Funktion des Behindertenanwaltes (1361 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.48.31

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! In diesem Entschließungsantrag bitten wir die Frau Ministerin, den Herrn Behin­dertenanwalt seiner Funktion zu entheben. Das ist ja eine längere Geschichte. Herr Mag. Herbert Haupt hat ja schon Interesse angemeldet, bevor noch das Gleichstel­lungsgesetz beschlossen wurde und die Behindertenanwaltschaft zur Disposition gestanden ist, indem er gemeint hat, er hätte die besten Voraussetzungen dafür.

Es gab dann eine Ausschreibung, und es erhielt – ohne Hearing – der Herr Ex-Vize­kanzler die Funktion des Behindertenanwalts. Die Frage des Versorgungspostens haben wir schon am Nachmittag diskutiert.

Und nun kommen wir zur entscheidenden Sache: In einem ersten Interview in einer Tageszeitung hat der Herr Behindertenanwalt davon gesprochen, dass er dafür


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