Dazu lese ich, dass das Ganze in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, also in Ihr Ressort, Herr Staatssekretär Finz – und dann lese ich im RH-Bericht weiters, dass der Bundesminister für Finanzen dem Rechnungshof im Juli 2005 bekannt gab, dass die Oesterreichische Nationalbank weisungsfrei und vom Bund unabhängig sei und der Bundesminister für Finanzen folglich keine rechtliche Möglichkeiten habe, in die Geschäftspolitik der OeBS einzugreifen.
Herr Staatssekretär Finz, warum, wenn Sie schon vom Rechnungshof darauf aufmerksam gemacht werden, dass in dieser Firma einiges nicht funktioniert, dass da einiges abzustellen wäre, erklären Sie dann, dass das Bundesministerium deshalb nicht eingreifen könne, weil die OeBS weisungsungebunden sei? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass dem so ist! Ja, bei währungspolitischen Maßnahmen kann ich mir das vorstellen, aber doch nicht in dem Fall, wenn es ganz offensichtliche Fehlentwicklungen in dieser Firma gibt. – Aber so war es ja auch mit dem Bericht über die BAWAG, den Herr Finanzminister Grasser bekommen hat. Auch in diesem Bericht sind diese ganzen Dinge gestanden, Dinge, über die Sie heute hier – jetzt höre ich gar nichts mehr von Ihnen – immer wieder Zwischenrufe gemacht haben.
Der Herr Finanzminister hat nichts gemacht, der Herr Finanzminister hat nicht darauf reagiert. Im Grunde genommen ist es ihm eigentlich egal, wie es in seinem Wirkungsbereich zugeht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das war aber schon der Edlinger, 1998, das wissen Sie schon!)
22.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Am Wort ist der Herr Präsident des Rechnungshofes!
22.44
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei einem früheren Tagesordnungspunkt hat Herr Abgeordneter Grünewald eigentlich zum jetzt zu behandelnden Tagesordnungspunkt gesprochen. Jetzt möchte ich daher auch Fragen, die Herr Abgeordneter Pirklhuber in der vorigen Debatte an mich gerichtet hat, kurz beantworten. Herr Abgeordneter Pirklhuber hat die Frage aufgeworfen, wie es aussieht mit der Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Vorsteuerabzug, und ob ich ihm aus Sichtweise des Rechnungshofes erklären könne, was da gemeint ist, warum das nicht nachvollziehbar ist.
Ganz kurz dazu: Wie wir in unserem Bericht festgehalten haben, ist es so, dass die Marketingbeiträge, die die AMA-Marketing bezieht, nicht steuerbare Umsätze sind. Auf der anderen Seite sind jedoch die Ausgaben sehr wohl steuerpflichtige Umsätze, was dazu führt, dass in diesem Bereich die AMA-Marketing Vorsteuer geltend machen kann, dass aber, was die Einnahmen betrifft, nicht steuerbare Umsätze vorliegen.
Dazu haben wir vom Rechnungshof festgehalten, dass aus der Sichtweise des Rechnungshofes nicht nachvollziehbar ist, wie es zu dieser Regelung gekommen ist. – Das also zu dieser Frage.
Ein zweiter Punkt im Zusammenhang mit der Kontrolle beziehungsweise mit den Proben, dass wir das zu wenig klar definiert hätten. – Ich möchte in diesem Zusammenhang hinweisen auf Seite 91 unserer Kurzfassung, wo wir vom Rechnungshof unter anderem festgehalten haben, dass in einigen Bereichen eine wirksame Kontrolle auf Grund der gewählten Methodik und der geringen Sanktionierung nicht gewährleistet war. – Ich glaube, klarer kann man das Ganze gar nicht ausdrücken.
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