zu können. Es werden also weitere Maßnahmen, die auch der Rechnungshof aufgezeigt hat, notwendig sein.
Das sind Punkte, die ich heute extra erwähnen möchte, um Ihnen zu zeigen, dass es notwendig wäre, dass der Rechnungshof nicht nur eine Prüfkompetenz bekommt, weil er sich hier bewährt hat, weil er Fakten aufgezeigt hat – die Bank Burgenland ist ein weiteres Beispiel, die ÖBB sind auch ein Beispiel –, also dass man dem Rechnungshof nicht nur die Möglichkeit gibt, ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von m mindestens 50 Prozent ein Unternehmen zu überprüfen, sondern dass bereits ab einer Beteiligung von 25 Prozent der öffentlichen Hand eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes Platz greifen soll.
Damit bin ich bei einem Punkt angelangt, den Herr Abgeordneter Gaßner erwähnt hat, als er gesagt hat: Wie kann der Rechnungshof immer wieder so motiviert sein und gute Berichte bringen? – Ich möchte nur erwähnen, dass, wie ich heute schon aufgezeigt habe, der Rechnungshof doch sehr viel bewirkt, dass er damit , was er macht, schon sehr viel an Einsparungen gebracht hat.
Ich nehme den Nationalrat sehr ernst, ich bin dem Nationalrat als Organ des Nationalrates verhaftet. Sie, meine Damen und Herren, haben die Kontrollhoheit. Sie haben Interpellations- und Resolutionsrechte. Wir im Rechnungshof haben nicht die Sanktionsgewalt, wir zeigen die Fakten auf, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die richtigen Schlüsse zu ziehen und die nötigen Maßnahmen zu setzen, damit die Mittel effizient eingesetzt werden.
Ich glaube, im beiderseitigen Zusammenwirken – und Sie sind genauso motiviert wie ich – wird es gelingen, Schwachstellen aufzuzeigen beziehungsweise Stärken, die da sind, noch mehr zu forcieren, um die Mittel effizient einzusetzen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)
22.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
22.53
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Ministerin! Sehr verehrter Herr Rechnungshofpräsident! Die Oesterreichische Nationalbank ist aus gutem Grund auf Grund des Nationalbankgesetzes eine unabhängige Einrichtung, und dem Finanzministerium steht selbstverständlich vor allem im operativen Bereich keinerlei Möglichkeit zu, dort Weisungen zu erteilen oder einzugreifen. Daher haben die Organe auch das dort selbst zu vertreten.
Hinsichtlich der Bankenaufsicht möchte ich ausführen, dass der Rechnungshof bereits in den neunziger Jahren wiederholt die Organisation der Bankenaufsicht kritisiert hat. Sie wurde unter sozialdemokratischen Ministern personell total ausgehungert. (Abg. Dr. Puswald: Da war Ihre Partei dabei!) Sie war schon jahrzehntelang nicht in der Lage, vor Ort Prüfungen selbst durchzuführen. Vor-Ort-Prüfungen sind immer im Auftrag der Bankenaufsicht durch die Nationalbank erfolgt. Dass dieses Doppelspiel nicht gut getan hat, zeigt zum Beispiel der Fall der Rieger Bank und sonstige Banken-Skandale auf. (Abg. Dr. Fekter: Welche meinen Sie, Herr Staatssekretär?)
Zum Beispiel die BAWAG; darauf werden wir noch zu sprechen kommen. (Abg. Dr. Puswald: Das fällt Ihnen aber spät ein, Herr Staatssekretär!) Es wird in einem Rechnungshofunterausschuss genau aufgezeigt werden, was damals von den Bankenprüfern bestätigt wurde, was tatsächlich von der Nationalbank an das Finanzminis-
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