siert – und es haben selbstverständlich auch diese Staatsbürger den Anspruch auf Schutz und Hilfe durch die Republik –, die Möglichkeit geben, dass bei grob schuldhaftem Verhalten zumindest ein Teil der dadurch entstandenen Kosten – und das sind immerhin Steuergelder – wieder zurückverlangt werden kann.
Das ist nichts Unübliches. Ich denke da etwa daran, dass auch ein Kfz-haftpflichtversicherter Autofahrer, der grob schuldhaft einen Unfall verursacht, etwa durch Alkoholisierung, von der Versicherung im Regresswege zu Schadenersatzhandlungen angehalten werden kann. Nach diesem Prinzip sollte auch im Wege des Konsulargebührengesetzes diese Möglichkeit vorhanden sein.
Selbstverständlich ist nicht daran gedacht, dass Menschen, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen von NGOs oder Hilfsorganisationen im Ausland sind, unter diesen Paragraphen fallen, weil diese ja nicht freiwillig und nicht sozusagen zum Konsumieren eines Urlaubs dort sind, sondern auf klaren Auftrag hin aus beruflichen Notwendigkeiten oder zu humanitären Zwecken.
Ich glaube, dass das ein wichtiger Fingerzeig in die
Richtung ist, dass Abenteuertum zwar möglich ist, dass Hilfe bei Not auch
gewährt ist, dass aber dann in gewisser Weise auch eine Schadenersatzleistung
notwendig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zweiter Punkt, auf den ich hier eingehen möchte, ist die Nominierung des „SOS-Kinderdorfs“ für den Friedensnobelpreis. Ich glaube, dass das ein sehr, sehr wichtiger Akt ist, den wir hier setzen. Letztlich ist ja diese Idee von Österreich ausgegangen, und weit mehr als 100 Staaten haben bereits eine solche Einrichtung. Ich selbst habe einige Kinderdörfer besucht und konnte feststellen, dass interessanterweise gerade in Entwicklungsländern die SOS-Kinderdörfer nicht nur für Waisenkinder eine wichtige Einrichtung darstellen, sondern auch für Nicht-Waisenkinder, bei welchen man vermeiden will, dass sie in einem Klima der Kriminalität oder in einem sehr negativen sozialen Umfeld aufwachsen. Es geben in den Entwicklungsländern viele Eltern ihre Kinder bewusst in die SOS-Kinderdörfer zur Betreuung, auch zur schulischen Ausbildung, weil sie wissen, dass dort nach internationalen Standards die Erziehung und auch die Weiterbildung der Kinder entsprechend gewährleistet werden. Das ist also auch eine wichtige Einrichtung im Rahmen der Entwicklungshilfe in vielen Ländern.
Wenn wir wissen, dass die Zukunft in Frieden und in
Freiheit in den verschiedenen Ländern auch dadurch bedingt ist, welche
Perspektiven die Jugend hat, wie sie ausgebildet ist und wie sie erzogen ist,
dann können wir sagen: Das ist ein echter Beitrag für den Weltfrieden! Deshalb
ist diese Nominierung für den Friedensnobelpreis 2006 gerechtfertigt, und
wir hoffen, dass sie auch erfolgreich sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
12.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte.
12.04
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Von Seiten der Grünen gibt es außer zu einer zu allen Vorlagen, die heute hier heute auf dem Tisch liegen, die Zustimmung. Ich werde das auch gleich erklären und darauf eingehen.
Lassen Sie mich aber davor ein paar Worte zu den in der vorhergehenden Fragestunde angesprochenen Themen beziehungsweise den von der Ministerin gegebenen Antworten sagen, vor allem was die Visa-Affäre, besser gesagt den Visa-Skandal, betrifft.