Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 116

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bildung der Instruktoren/Instruktorinnen und Trainer/innen für alle Sportsparten in Zu­sammenarbeit mit dem Österreichischen Anti-Doping-Comité gesetzt werden.“

*****

Dieser Entschließungsantrag steht allen Fraktionen bereits in schriftlicher Form zur Verfügung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Doping ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug und Selbstbetrug, und sehr oft auch gesundheitsschädigend. Der Weg zur Spitzenleistung ist neben viel Freude immer auch mit Niederlagen und Frustration gepflastert. Das kön­nen wahrscheinlich Ingrid Turkovic-Wendl, Herta Mikesch oder Elmar Lichtenegger be­stätigen.

Ich halte es deshalb für enorm wichtig, ein Bewusstsein dafür zu schaffen. Gerade in Bildungseinrichtungen müssen Lehrerinnen und Lehrer dieses Bewusstsein leben und fördern. Ich denke, dass dabei aber auch die Elternarbeit in diesem Sinne unerlässlich ist, denn oft sind es ja die Eltern, die mehr Ehrgeiz als ihre Kinder entwickeln. Kinder und Jugendliche auf Niederlagen des Lebens vorzubereiten und ihnen beizubringen, nein zu sagen, ist die beste Prävention, um Drogenkonsum und Doping zu verhindern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, erfolgreich durchs Leben zu gehen – auf welchem Platz auch immer.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

16.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Riener verlesene Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Mikesch, Fauland, Schasching, Mag. Lunacek, Riener, Mittermüller, Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Herta Mikesch, Markus Fauland, Beate Schasching, Mag. Ulrike Lunacek, Bar­bara Riener, Marieluise Mittermüller, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Initiative gegen Doping im Sport“

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz) (1416 der Beilagen).

Der Bericht über die soziale Dimension des Sports, der dem Europäischen Rat in Hel­sinki vorgelegt wurde, und der Maßnahmenplan gegen Doping, der von der Kommis­sion bereits im Dezember 1999 angenommen wurde, belegen das rege Interesse der Europäischen Kommission an Bewegung und Sport.

Doping ist Betrag an sich selbst, an den Wettkampfteilnehmern, an Veranstaltern, am eigenen Team, am Publikum, an Sponsoren usw. Das Dopingverbot gehört zu den Spielregeln im Sport. Wer diese Regeln – bewusst oder unbewusst – missachtet, han­delt gegen Fairplay und Ethik im Sport. „Leistungsfördernde“ Wirkstoffe können zudem die Gesundheit gefährden. Wer dopt schadet nicht nur dem Sport, sondern auch seiner Gesundheit und belügt und gefährdet sich selbst! Es muss daher ein erklärtes Ziel


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite