der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend
Eurofighter-Knebelungsvertrag zum Nachteil der Republik und zu Lasten der
Österreicherinnen und Österreicher (4280/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4280/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Bei dem durch NEWS veröffentlichten
Eurofighter-Kaufvertrag handelt es sich um eine Knebelungsvereinbarung zu
Lasten der Republik Österreich. Namhafte Juristen kritisieren diesen Vertrag
heftig. Univ. Prof. Dr. Heinz Mayer stellt zu dem ihm vorliegenden
kaufmännischen Vertragsteil fest: „Ein Hammer. Selbst wenn die uns
Papierflieger liefern, müssten wir zahlen.“
Nach Veröffentlichung dieser Vertragsinhalte ist
offensichtlich, warum die verantwortlichen schwarz-orangen Amtsträger alles
getan haben, um diese Vereinbarung zum Nachteil der Steuerzahler geheim zu
halten - dies entgegen der Rechtsmeinung nahezu aller österreichischen
Verfassungsexperten.
Die nachfolgend dargelegten Vertragsbestimmungen zeigen
klar, dass das von Minister Platter zu verantwortende Vertragswerk eine
Vereinbarung zu Lasten Dritter, nämlich der Österreicherinnen und Österreicher,
ist.
Der Vertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sieht
Zahlungen in Form von 18 Halbjahresraten, beginnend mit
März 2006 – lange vor Lieferung des ersten Eurofighters – vor.
Gleichzeitig wurde aus wahltaktischen Gründen die nächste Bundesregierung
belastet, indem die ersten vier Raten samt Zinsen im Jahr 2007 zu bezahlen
sind. In diesem Ausmaß erhöht sich auch der Konsolidierungsbedarf für den Bundeshaushalt.
Der Rechnungshof stellte bereits fest, dass das BMLV
grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten könne, sofern es
der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten
Leistungen bezahle und die durch den Rücktritt entstehenden Kosten ersetze.
Keine Angaben wurden durch den Rechnungshof über die tatsächlichen Kosten des
Ausstiegs getätigt.
Nunmehr ergibt sich aus den
veröffentlichten Vertragsbestimmungen, dass seitens der Eurofighter Jagdflugzeug
GmbH bereits konkrete Zahlen hinsichtlich des Mittelbedarfes des Verkäufers
vertraglich festgelegt wurden.
Diese Zahlen bewerten die
Leistungen und die angeblich entstandenen Kosten der Eurofighter Jagdflugzeug
GmbH. Ein Ausstieg ab 1. November 2006 würde exakt 45 % des
Gesamtbetrages ohne Zinsen an Schadenersatzleistungen nach sich ziehen, dies
obwohl dem keine konkreten Aufwendungen des Verkäufers gegenüberstehen. Die
Ausstiegskosten würden zumindest 600 Millionen Euro betragen, wahrscheinlich
aber mehr als 1 Milliarde Euro.
Der Rechnungshof erhob im Zuge seiner Prüfung der Vertragsabschlüsse einen Cash-Neutral-Preis (dabei handelt es sich um jenen Preis, der unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages im voraus zu bezahlen wäre) von 1,139 Milliarden Euro. Die