Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 10

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15.00.00 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung betreffend Eurofighter-Knebelungsvertrag zum Nachteil der Republik und zu Lasten der Österreicherinnen und Österreicher (4280/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 4280/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Bei dem durch NEWS veröffentlichten Eurofighter-Kaufvertrag handelt es sich um eine Knebelungsvereinbarung zu Lasten der Republik Österreich. Namhafte Juristen kritisieren diesen Vertrag heftig. Univ. Prof. Dr. Heinz Mayer stellt zu dem ihm vorliegenden kaufmännischen Vertragsteil fest: „Ein Hammer. Selbst wenn die uns Papierflieger liefern, müssten wir zahlen.“

Nach Veröffentlichung dieser Vertragsinhalte ist offensichtlich, warum die verant­wortlichen schwarz-orangen Amtsträger alles getan haben, um diese Vereinbarung zum Nachteil der Steuerzahler geheim zu halten - dies entgegen der Rechtsmeinung nahezu aller österreichischen Verfassungsexperten.

Die nachfolgend dargelegten Vertragsbestimmungen zeigen klar, dass das von Minister Platter zu verantwortende Vertragswerk eine Vereinbarung zu Lasten Dritter, nämlich der Österreicherinnen und Österreicher, ist.

Der Vertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sieht Zahlungen in Form von 18 Halbjahresraten, beginnend mit März 2006 – lange vor Lieferung des ersten Euro­fighters – vor. Gleichzeitig wurde aus wahltaktischen Gründen die nächste Bundes­regierung belastet, indem die ersten vier Raten samt Zinsen im Jahr 2007 zu bezahlen sind. In diesem Ausmaß erhöht sich auch der Konsolidierungsbedarf für den Bun­deshaushalt.

Der Rechnungshof stellte bereits fest, dass das BMLV grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten könne, sofern es der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen bezahle und die durch den Rücktritt entstehenden Kosten ersetze. Keine Angaben wurden durch den Rech­nungshof über die tatsächlichen Kosten des Ausstiegs getätigt.

Nunmehr ergibt sich aus den veröffentlichten Vertragsbestimmungen, dass seitens der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH bereits konkrete Zahlen hinsichtlich des Mittelbedarfes des Verkäufers vertraglich festgelegt wurden.

Diese Zahlen bewerten die Leistungen und die angeblich entstandenen Kosten der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH. Ein Ausstieg ab 1. November 2006 würde exakt 45 % des Gesamtbetrages ohne Zinsen an Schadenersatzleistungen nach sich ziehen, dies obwohl dem keine konkreten Aufwendungen des Verkäufers gegenüberstehen. Die Ausstiegskosten würden zumindest 600 Millionen Euro betragen, wahrscheinlich aber mehr als 1 Milliarde Euro.

Der Rechnungshof erhob im Zuge seiner Prüfung der Vertragsabschlüsse einen Cash-Neutral-Preis (dabei handelt es sich um jenen Preis, der unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages im voraus zu bezahlen wäre) von 1,139 Milliarden Euro. Die


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