willige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachgewiesenen Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.
Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert, Mittel des Katastrophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereitzustellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhandlungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne der wohl
bekannten Sonntagsreden gehe ich davon aus, dass diese beiden Anträge heute im
Rahmen der Debatte zur vorliegenden Regierungsvorlage einstimmig gefasst
werden. Ich weiß, Kollege Auer, dein Herz ist in diese Anträge mit eingeflossen.
(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Marizzi: Genau!
War eine tolle Rede!)
13.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Dr. Bauer und
KollegInnen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und
Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften, eingebracht
im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage 1357 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)
Die Kosten der
freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für
die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen
ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.
Eine besondere
Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen
ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der
Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer
dar.
Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Ge-