Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 91

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1476 der Beilagen an­geschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 182.)

14.05.315. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bun­despensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundes­pensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1467 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


14.05.55

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Regierungsvorlage wird das Bundespen­sionsamt, das jetzt dem Finanzministerium unterstellt ist, sozusagen der Beamtenver­sicherungsanstalt untergeordnet.

Wir sehen diese Zusammenführung als positiven Aspekt. Eine zentrale Anlaufstelle oder Ansprechstelle der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ist positiv zu be­werten. Wir sehen dies als Service für die Beamten und die Vertragsbediensteten.

Wir haben aber große Probleme, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit der Stel­lung der Dienstnehmer bei der Ausgliederung. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin 20 Jahre Beamter/Beamtin war und zum Schluss im Bundespensionsamt gearbeitet hat und durch die Überführung in die Beamtenversicherungsanstalt diese 20 Jahre nicht mehr gelten, sondern nur fünf Jahre angerechnet werden, obwohl er oder sie die­selbe Tätigkeit macht, dann ist das in unseren Augen diskriminierend. – Wir werden dieser Vorlage so nicht zustimmen und bringen einen Abänderungsantrag dazu ein.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von allen Betrieben wird verlangt: für gleiche Arbeit das gleiche Gehalt! Das, was die Bundesregierung hier macht, ist genau das Gegenteil. Wir sehen nicht ein, dass jemand, wenn er dieselbe Tätigkeit macht, plötz­lich keine Vordienstzeiten mehr haben soll beziehungsweise nur noch fünf Jahre von 20 Jahren angerechnet bekommt. Der macht dieselbe Tätigkeit wie sein Kollege am Nebentisch, und der am Nebentisch bekommt ein höheres Gehalt, weil es ein anderes Gehaltsschema ist. Man zwingt die Beamten aus dem Beamtenstatus heraus, und da­mit sind wir nicht einverstanden. Das ist eine gravierende Ungerechtigkeit.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag zu dieser Regierungsvorlage ein:

 


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