Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 92

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz - BPAÜG (1467 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1, § 9 Absatz 3 lautet:

„(3) Die gemäß Abs. 2 der Versicherungsanstalt zur dauernden Dienstleistung zuge­wiesenen Beamten haben, wenn sie spätestens zum 31. Dezember 2011 ihren Austritt aus dem Bundesdienst erklären, mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Mo­natsersten Anspruch auf Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur Versicherungsanstalt nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Arbeitnehmer geltenden Regelun­gen. Die beim Bund verbrachte Dienstzeit ist dabei für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grundausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwer­tige Verwendungen.“

2. Artikel 1, § 10 Absatz 2 lautet:

„(2) Dienstnehmer gemäß Abs. 1 können bis zum 31. Dezember 2011 in ein Dienstver­hältnis zur Versicherungsanstalt nach den für Neueintretende geltenden Regelungen optieren. Die im vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund zurück gelegte Dienstzeit ist in diesem Fall für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grund­ausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwertige Verwendungen.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist uns ein Anliegen, und es sollte auch Ihnen eines sein. Bitte, gehen Sie mit unserem Abänderungsantrag mit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz - BPAÜG (1467 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1, § 9 Absatz 3 lautet:

„(3) Die gemäß Abs. 2 der Versicherungsanstalt zur dauernden Dienstleistung zuge­wiesenen Beamten haben, wenn sie spätestens zum 31. Dezember 2011 ihren Austritt aus dem Bundesdienst erklären, mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Mo­natsersten Anspruch auf Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur Versicherungsanstalt nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Arbeitnehmer geltenden Regelun-


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