des Beamten von 64 Jahren sogar noch einmal einen sehr großen Sprung macht. Das ist eine Sache, die man sich überlegen muss, denn die Menschen brauchen das Geld am Anfang, bei ihrer Familiengründung, beim Einstieg ins Berufsleben, und die Kurve sollte dann flacher sein. Es wird einer der Eckpunkte des Bundesmitarbeitergesetzes sein, dass einerseits die Ungerechtigkeit, was die Honorierung der Arbeitsleistung betrifft, wegfällt (Abg. Parnigoni: Warum ändert ihr das nicht jetzt?) und andererseits ein Gehaltsansatz gewählt wird, mit dem dann jeder sehr gut leben kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
14.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Ich erteile es ihm.
14.20
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Fauland einen kleinen Exkurs gemacht hat zu einem Gesetz, das nicht auf der Tagesordnung steht, kurz zum vorliegenden Problem.
Herr Kollege Neugebauer, durchaus in Sympathie dafür, dass man versucht, sich mit side letters etwas auszumachen, aber eines muss klar sein: Dieses Haus hat mit dem AVRAG den privaten Unternehmern zu Recht vorgeschrieben, dass, wenn ein Betrieb im Ganzen an ein anderes Unternehmen übergeht, alle Ansprüche kraft Gesetz gewahrt werden. Das werden Sie, Herr Kollege Neugebauer, auch als Arbeitgebervertreter in der BVA zur Kenntnis nehmen müssen, insbesondere weil es Ihre Aufgabe wäre.
Ich weiß schon, Herr Kollege Neugebauer, dass Sie als Gewerkschaftspräsidenten die öffentlich Bediensteten und deren Vertretung nicht sehr interessieren. Es sollte aber so sein, dass deren Rechte auch gewahrt werden. Es geht um die Karriereplanung von Menschen, die nicht auf Grund ihrer individuellen Entscheidung, sondern jetzt auf Grund dieses Gesetzes in eine andere Einrichtung kommen. Die Karrieremöglichkeiten dürfen keine schlechteren sein als die jener, die schon dort sind.
Da mögen sich manche Funktionäre in der BVA schon auf künftige Leitungsfunktionen freuen, die sie gerne hätten. Aber die Chance muss die gleiche für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, die heute beim Finanzministerium sind. Daher müssen sie vom Gesetz her die Option haben zu wechseln, um sich bewerben zu können, unter Anrechnung aller Zeiten, die sie in dieser Anstalt erbracht haben, auch – und das trifft mich besonders – wenn der Vizepräsident des ÖGB allzu stark vielleicht hier als Arbeitgebervertreter der BVA statt als Gewerkschafter denkt.
Ein bisschen mehr gewerkschaftliche Vertretung hilft den
von Ihnen Vertretenen. (Abg. Scheibner: Da seid ihr ja vorbildhaft!) Wir
von der Wirtschaft brauchen einen starken Partner. Die Arbeitnehmer und Beamten
brauchen eine starke Vertretung. Daher stimmen Sie dem zu, Herr Kollege! (Beifall
bei der SPÖ.)
14.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1409 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Weiters haben die Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.