Karlheinz (in Richtung des Abg. Kopf), sich hier den Vergleich mit dem ÖGB zu verbitten, ist, glaube ich, nicht ganz richtig. Ich wünsche der Wirtschaftskammer wirklich nicht, dass sie irgendwann in die Problematik kommt, durch ähnliche dramatische Ereignisse wie beim ÖGB, durch einige Verbrechen – es gilt die Unschuldsvermutung – in Reformzwang zu kommen. Es ist mir so wesentlich lieber. (Abg. Großruck: Da sind andere handelnde Personen! Und die Wirtschaftskammer hat keine Bank!)
Ich glaube, dass es nur darum geht, die Sozialpartnerschaft zu stärken. Präsident Leitl steht für die Sozialpartnerschaft, und auch diese Gesetzesnovelle soll ein Beitrag dazu sein, der Sozialpartnerschaft nach den Nationalratswahlen wieder jenes Gewicht zu geben, das sie sich verdient. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: War das schon der Auftakt für eine Neuauflage einer großen Koalition?)
18.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1450 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen
Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
(Abg. Neudeck – in Richtung des Abg. Dr. Van der
Bellen –: Herr Professor, stehen Sie auf!)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratiepaket.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage
(1414 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten
und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz
geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 –
GRÄG 2006) (1495 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1430 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz
über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“
aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden (1496 d.B.)