15.55
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle beschäftigt sich in Wahrheit nur mit der Zusammenlegung der Dienst- und Fachaufsicht. Ich möchte nur noch zwei Punkte anführen und folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Pendl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:
„VI In-Kraft-Treten“
2. In Artikel I lautet der letzte Satz des § 12 Abs. 2 wie folgt:
„Der Vollzugsdirektion ist die Bildungseinrichtung für den Straf- und Maßnahmenvollzug als eigene Organisationseinheit unterstellt“.
3. Nach Artikel V wird folgender Artikel VI angefügt:
„Artikel VI In-Kraft-Treten
Die Artikel IV und V dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft“.
*****
Auf Grund dessen, dass eine neue Bundesdienststelle geschaffen wird, appelliere ich an den Föderalismus- und Dezentralisierungsgedanken – und was liegt da näher? Diese Dienststelle ist in Zukunft für das gesamte Bundesgebiet zuständig, und der Standort Oberösterreich mit Lokation Linz würde sich hervorragend eignen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kapeller verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Fekter, Partik-Pablé, Pendl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr.
Fekter, Dr. Partik-Pablé, Pendl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage
(1426 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzuggesetz,
das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Ausschreibungsgesetz 1989
geändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (1520 d.B.)
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Regierungsvorlage
(1426 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzuggesetz,
das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Ausschreibungsgesetz 1989
geändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (1520 d.B.) wird wie
folgt geändert:
1. Das
Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:
„VI In-Kraft-Treten“