Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 56

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15.55.44

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle beschäftigt sich in Wahrheit nur mit der Zusammenlegung der Dienst- und Fachaufsicht. Ich möchte nur noch zwei Punkte anführen und folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:

„VI In-Kraft-Treten“

2. In Artikel I lautet der letzte Satz des § 12 Abs. 2 wie folgt:

„Der Vollzugsdirektion ist die Bildungseinrichtung für den Straf- und Maßnahmen­vollzug als eigene Organisationseinheit unterstellt“.

3. Nach Artikel V wird folgender Artikel VI angefügt:

„Artikel VI In-Kraft-Treten

Die Artikel IV und V dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft“.

*****

Auf Grund dessen, dass eine neue Bundesdienststelle geschaffen wird, appelliere ich an den Föderalismus- und Dezentralisierungsgedanken – und was liegt da näher? Diese Dienststelle ist in Zukunft für das gesamte Bundesgebiet zuständig, und der Standort Oberösterreich mit Lokation Linz würde sich hervorragend eignen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kapeller verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Fekter, Partik-Pablé, Pendl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Pendl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1426 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvoll­zuggesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Ausschreibungs­ge­setz 1989 geändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (1520 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1426 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvoll­zuggesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Ausschreibungs­ge­setz 1989 geändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (1520 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:

„VI In-Kraft-Treten“

 


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