Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 78

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Kapitalmarkt in Österreich aufgestellt ist, wie erfolgreich er sich entwickelt, kann daraus ablesen, dass es diese Bundesregierung ist, die sehr viel für die Aktionärskultur in diesem Land geleistet hat. Dieses Gesetz wird einer modernen Aktionärskultur in unserem Land auch mehr als gerecht.

Daher ist es aus unserer Sicht klar, dass dieses neue Übernahmegesetz auch so verabschiedet wird, wie wir es sehr sorgfältig und sehr lange vorbereitet haben, und das ist gut für den österreichischen Wirtschaftsstandort! (Beifall bei den Freiheitlichen BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf aber dem Herrn Kollegen Jarolim noch Folgendes mit auf den Weg geben, weil das Thema Styrian Spirit von der ÖVP angezogen wurde: Ich war im Aufsichtsrat vertreten und weiß, dass Herr Landeshauptmann Voves das Unternehmen auf dem Gewissen hat. (Abg. Mag. Johann Moser: Ihr habt es runtergeführt!) – 150 Arbeits­plätze hat nur er vernichtet!

Wir haben gewartet bis zur letzten Sekunde und mit ihm verhandelt. Wir wollten das Unternehmen retten, weil es ein wichtiges Infrastrukturunternehmen für Kärnten, für die Steiermark und künftig auch für Salzburg war. Sie hätten es in der Hand gehabt, 150 Arbeitsplätze in der Steiermark abzusichern, aber das ist Ihre Politik: Arbeitsplätze vernichten und den Wirtschaftsstandort Österreich schädigen. – Das geht mit uns nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses in 1529 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungs­gesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Min­derheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006), zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 der Bundesverfassung seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

16.57.37 19. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1183 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006) (1530 d.B.)

 


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