Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den
Antrag 820/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Heidrun Silhavy,
Maximilian Walch, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird
(12. Novelle zum NVG 1972) (1479 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird eingeleitet von Herrn Abgeordnetem Dr. Fasslabend. Er wünscht eine dreiminütige Redezeit. – Bitte.
22.19
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notare zählen zweifellos zu den angesehensten Berufsständen in Österreich. Die Grundlage dafür sind eine gediegene Ausbildung, ein hohes Fachwissen, Gewissenhaftigkeit im täglichen Arbeitsablauf, besonders hohe Vertrauenswürdigkeit, Glaubwürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Genau das kommt auch bei diesem Pensionsregelungsentwurf zum Tragen, der ja im Wesentlichen von der Standesvertretung ausgearbeitet wurde und der höhere Durchrechnungszeiten, ein höheres Regelpensionsalter, Abschläge, wenn man vorzeitig geht, und eine Sicherung der Mindestpension vorsieht.
Es freut uns, dass dieses hohe Verantwortungsbewusstsein
auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, mitgetragen wird,
weil Sie damit indirekt auch die Richtigkeit unserer Pensionsreform im
Allgemeinen anerkennen (ironische Heiterkeit
bei der SPÖ) und zum Ausdruck bringen, dass man letztendlich bei diesen
Grundsätzen nicht nein sagen kann. (Abg. Gradwohl:
Der war gut!) – Wir bedanken uns für diese Haltung der Opposition. (Beifall bei der ÖVP.)
22.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Silhavy. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.20
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Fasslabend, wir haben dieses Thema bereits im Ausschuss ausführlich diskutiert, aber da nicht alle Damen und Herren des Hohen Hauses am Ausschuss teilnehmen, vielleicht ein paar Punkte dazu:
Die Notarversicherung ist von der Pensionsharmonisierung ausgenommen. – Die Notare haben ein eigenes System. Sie zahlen sich dieses System auch selbst – es fließen keine Budgetmittel hinein –, und es ist ein anderes System als das ASVG-Pensionssystem.
Ich darf Sie daran erinnern: Es gibt in der Notarversicherung noch einen Grundbetrag, es gibt pro Versicherungsmonat noch einen Steigerungsbetrag, und zwar im Ausmaß von 2,38 €, und es gibt darüber hinaus dann noch die Zusatzpension. Die Veränderungen, die Sie angesprochen haben, Herr Dr. Fasslabend, sind nur für diese Zusatzleistung gedacht.