Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 87

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Der Burgenländische Landtag sagt dann weiters: „Sollte die Bundesregierung nicht bereit sein, die zu einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl notwendigen, zusätz­lichen Lehrerdienstposten zu finanzieren, wird die Landesregierung aufgefordert, notwendige Budgetumschichtungen vorzubereiten.“

Ich halte diesen im Burgenländischen Landtag angenommenen Antrag insofern für interessant, als er schon ganz selbstverständlich zum Ausdruck bringt, dass es da ja auch eine Landesverantwortung gibt. Und ich bin nun nicht der Meinung, dass der Bund alles übernehmen sollte, ich bin auch nicht der Meinung, dass, wenn das ad hoc nicht geht, die Länder dann alles übernehmen sollten, sondern ich bin eigentlich der Meinung, dass alle Verhandlungspartner an einen Tisch gehören, dass man gemein­sam eine Lösung finden soll, die die Qualität der österreichischen Schule dauerhaft absichert. (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich lade Sie daher ein, bei der Abstimmung über diese Maßnahmen, über das Ziel, die Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 zu erreichen, unserem Antrag zuzustimmen, diesem Antrag die Zustimmung zu geben, der ein Antrag mit Zukunft ist, weil er eben nicht eine Lösung nur auf ein Jahr vorsieht, sondern eine dauerhafte Lösung unter Einbindung aller am Finanzausgleich beteiligten Partner.  – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

12.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Amon eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Evalu­ierung des Finanzausgleichs für den Bereich des Lehrerpersonals an Pflichtschulen sowie darüber hinaus eine Evaluierung für alle weiteren Schularten mit dem Ziel legistischer Maßnahmen zu einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl, auf einen Richtwert von 25 auf Basis gesicherter Ressourcen

zu Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Arbeitneh­merInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugs­gesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richt­wertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktför­derungs­gesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungs­dokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundes­rechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006) (1549 d.B.)

Die derzeit bestehenden Vereinbarungen zur Ermittlung der Lehrplanstellen für den Allgemeinbildenden Pflichtschulbereich durch Verhältniszahlen, die im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern


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