Der Burgenländische Landtag sagt dann weiters: „Sollte die
Bundesregierung nicht bereit sein, die zu einer Senkung der
Klassenschülerhöchstzahl notwendigen, zusätzlichen Lehrerdienstposten zu
finanzieren, wird die Landesregierung
aufgefordert, notwendige Budgetumschichtungen vorzubereiten.“
Ich halte diesen
im Burgenländischen Landtag angenommenen Antrag insofern für interessant, als
er schon ganz selbstverständlich zum Ausdruck bringt, dass es da ja auch eine
Landesverantwortung gibt. Und ich bin nun nicht der Meinung, dass der Bund
alles übernehmen sollte, ich bin auch nicht der Meinung, dass, wenn das ad hoc
nicht geht, die Länder dann alles übernehmen sollten, sondern ich bin
eigentlich der Meinung, dass alle Verhandlungspartner an einen Tisch gehören, dass
man gemeinsam eine Lösung finden soll, die die Qualität der österreichischen
Schule dauerhaft absichert. (Beifall bei der ÖVP sowie den
Freiheitlichen – BZÖ.)
Ich lade Sie
daher ein, bei der Abstimmung über diese Maßnahmen, über das Ziel, die Absenkung
der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 zu erreichen, unserem Antrag zuzustimmen,
diesem Antrag die Zustimmung zu geben, der ein Antrag mit Zukunft ist, weil er
eben nicht eine Lösung nur auf ein Jahr vorsieht, sondern eine dauerhafte
Lösung unter Einbindung aller am Finanzausgleich beteiligten Partner. –
Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie den
Freiheitlichen – BZÖ.)
12.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Amon eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend eine Evaluierung des Finanzausgleichs für den Bereich des
Lehrerpersonals an Pflichtschulen sowie darüber hinaus eine Evaluierung für
alle weiteren Schularten mit dem Ziel legistischer Maßnahmen zu einer Absenkung
der Klassenschülerhöchstzahl, auf einen Richtwert von 25 auf Basis gesicherter
Ressourcen
zu Bericht des Verfassungsausschusses über die
Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren
Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie
das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994,
das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das
Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz,
das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das
Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz,
das Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das
Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das
Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz
1985, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das
Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden
(Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006) (1549 d.B.)
Die derzeit bestehenden Vereinbarungen zur Ermittlung der Lehrplanstellen für den Allgemeinbildenden Pflichtschulbereich durch Verhältniszahlen, die im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern