Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 97

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, unver­züglich eine Bedarfserhebung durchzuführen, wie viele zusätzliche Pflichtschul-Klassen durch die Senkung auf max. 25 Kinder pro Klasse eröffnet werden müssen. Die erforderlichen Dienstposten sind im Juli 2006 zu genehmigen.

Bis Ende der Sommerferien hat die Bundesministerin Schulen über die neu zu bildenden Klassen und die Zuteilung von zusätzlichen LehrerInnen zu informieren sowie die Dienstposten auf die Länder zu verteilen.

Die Bundesministerin wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich Vor­schläge über die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auch in höheren Schulen zu unterbreiten.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


13.07.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe zunächst einmal: Ich möchte jetzt weder die Finanzausgleichsdebatte weiterführen noch die Schuldebatte, und schon gar nicht möchte ich das tun, was dem Entschließungsantrag meines Vorredners entspricht, nämlich den Finanzausgleichspakt wieder aufschnüren und vorhandene Abmachungen wieder in Frage stellen, sondern ich möchte zum eigentlichen Thema reden, nämlich zum Deregulierungsgesetz 2006.

Meine Damen und Herren! Es ist dies ein ganz wichtiges Signal, und ich bin wirklich sehr dankbar, Herr Staatssekretär, dass durch dieses Signal bewusst wird, welche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich – und Wirtschaftsstandort heißt immer Arbeitsplätze, Einkommenschancen, soziale Sicherheit – es nicht nur hat, Steuern und Abgaben zu senken – siehe Steuerreform 2004/2005 –, sondern wie wichtig es auch ist, Reglementierungen, unnötige Gesetzesvorschriften aufzuheben und sozusagen ad acta zu legen. Ich glaube, es ist das ein ganz wichtiger Schritt, denn wir waren ja jahrelang konfrontiert mit der Meinung: Ständig beschließt ihr neue Gesetze; wann beseitigt ihr einmal überholte Gesetze?

Mit diesem Schritt, meine Damen und Herren, mit diesem Deregulierungsgesetz 2006, werden, wenn ich richtig gezählt habe, elf bundesverfassungsgesetzliche Vorschriften, 56 einfachgesetzliche Vorschriften und 140 Verordnungen aufgehoben. Das ist ein Schritt, der auch im Gleichklang ist mit den Bemühungen auf europäischer Ebene, denn der Vizepräsident der Europäischen Kommission Verheugen hat gemeint, er hat es sich zur Aufgabe gemacht, in den nächsten Jahren den Verwaltungsaufwand der Betriebe, der sich durch die EU ergibt, um 25 Prozent zu senken. Er hat bei der großen Konferenz in St. Pölten, bei der es auch um die Subsidiarität ging, gemeint, man müsse auch den Mut zur Lücke haben.

Nun weiß ich zwar, es ist bei unserer Rechtsordnung sehr schwierig, eine Lücke zu haben, aber ich glaube, den Mut, überholte Gesetzesbestimmungen wieder aufzu-


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