Die Bundesministerin wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich Vorschläge über die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auch in den höheren Schulen zu unterbreiten.
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Dieser Antrag würde bewirken, dass wir jetzt nicht von einer Maßnahme reden, die irgendeine nächste Regierung beim nächsten Finanzausgleich für das Schuljahr 2009 wirksam werdend verhandeln kann, sondern dass es jetzt Maßnahmen gibt. Und das ist wohl dringend und eindeutig notwendig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 25 eingebracht im
Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die
Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren
Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie
das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994,
das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine
bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,
das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das
Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die
7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999,
das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz,
das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz
geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006)
(1549 d.B.)
Begründung
Die KlassenschülerInnenzahlen in Österreich
steigen massiv. Annähernd 10 Prozent der SchülerInnen sitzen in Klassen,
die über der gesetzlich definierten KlassenschülerInnenhöchstzahl von
30 Personen liegen. Klassen mit über 30 SchülerInnen ermöglichen kein
Eingehen auf die einzelnen SchülerInnen und sind für die LehrerInnen
unzumutbar. Auch integrative Maßnahmen und Präventionsarbeit sind kaum
durchzuführen.
Von Seiten der Elterninitiativen und vieler LehrerInnen
wird deshalb zu Recht eine Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auf 25
im Pflichtschulbereich eingefordert.
Die Senkung der KlassenschülerInnenzahlen ab
Schulbeginn 2006/07 muss oberste Priorität haben.