Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 96

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Die Bundesministerin wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich Vor­schläge über die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auch in den höheren Schulen zu unterbreiten.

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Dieser Antrag würde bewirken, dass wir jetzt nicht von einer Maßnahme reden, die irgendeine nächste Regierung beim nächsten Finanzausgleich für das Schuljahr 2009 wirksam werdend verhandeln kann, sondern dass es jetzt Maßnahmen gibt. Und das ist wohl dringend und eindeutig notwendig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.06


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Senkung der Klas­senschülerInnenhöchstzahl auf 25 eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das  Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungs­gesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflich­tungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsge­setz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schul­organisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studien­gesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungs­dokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechts­bereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006) (1549 d.B.)

Begründung

Die KlassenschülerInnenzahlen in Österreich steigen massiv. Annähernd 10 Prozent der SchülerInnen sitzen in Klassen, die über der gesetzlich definierten Klassen­schülerInnenhöchstzahl von 30 Personen liegen. Klassen mit über 30 SchülerInnen ermöglichen kein Eingehen auf die einzelnen SchülerInnen und sind für die Leh­rerInnen unzumutbar. Auch integrative Maßnahmen und Präventionsarbeit sind kaum durchzuführen.

Von Seiten der Elterninitiativen und vieler LehrerInnen wird deshalb zu Recht eine Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahlen auf 25 im Pflichtschulbereich einge­fordert.

Die Senkung der KlassenschülerInnenzahlen ab Schulbeginn 2006/07 muss oberste Priorität haben.

 


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