Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 18

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wäre, dann würde ich auch solche Geschichten erzählen, aber die glaubt Ihnen nie­mand mehr. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich darf Herrn Präsidenten Hundstorfer anführen, der bereits gestern zitiert worden ist, den jetzigen Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbunds. Er hat auf die Frage, ob nicht auch der Finanzminister und damit diese Regierung mitverantwortlich seien und er diese Ansicht teile, geantwortet:

Diese Ansicht kann ich leider – sagt er – nicht teilen. Verantwortlich sind die ehemali­gen Manager der BAWAG, die es veranlasst haben beziehungsweise die entsprechen­den Anweisungen gegeben haben, hier hochspekulative Geschäfte zu tätigen. (Abg. Dr. Kräuter: Das ist keine Antwort auf meine Frage!) Und das ist geschehen 1997, 1998, 1999, bis zum Jahr 2000. Das hat nichts mit einer Regierung zu tun und hat auch nichts mit dem Finanzminister zu tun, sagt Präsident Hundstorfer. – Ich glaube, das ist sehr deutlich, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Dr. Kräuter: Das ist keine Antwort!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

Wir kommen jetzt zum dritten Fragenkomplex, den Herr Abgeordneter Mag. Kogler ein­leitet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister, meine Frage lau­tet:

159/M

„Warum werden so viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts Staatskommissäre, die im Bankaufsichtswesen eine wichtige Rolle einnehmen sollten, obwohl deren Qualifikation oft nicht belegt ist?“ (Abg. Neudeck: Diese Frage ist eine Unterstellung!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter! Ich darf ausführen, dass lediglich vier in meinem Kabinett tätige Personen die Funktion eines Staatskommissärs beziehungsweise eines Staatskommissär-Stellver­treters ausüben. Diese Personen sind in hohem Maße qualifiziert, diese Verantwortung auszuüben und damit auf einer Stufe innerhalb der Aufsicht auch entsprechend tätig zu sein. Sie wissen, dass es Grundsätze gibt, dass es Richtlinien gibt für die Funktion eines Staatskommissärs. Das sind natürlich die erforderlichen Sachkenntnisse auf Grund der Ausbildung und/oder des beruflichen Werdegangs, das sind eventuell ein­schlägige Erfahrungen in der Ausübung von Aufsichtsfunktionen, das sind das entspre­chende Verantwortungsbewusstsein sowie die Objektivität und die Verpflichtung zur laufenden Fortbildung. Und die Mitglieder meines Kabinetts erfüllen diese Anforderun­gen in hohem Maße.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Wenn im Auf­sichtsbereich, wo der Staat zuständig ist, alles immer so gut funktioniert, besteht da nicht der Verdacht, dass genau bei den Wirtschaftsprüfern etwas getan werden müsste und dort endlich die externe Rotation, sprich ein verpflichtender Wechsel der Bankprü­fer stattfinden sollte?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich glaube, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass wir gemeinsam mit dem Beschluss der Finanzmarktaufsicht


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