Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 21

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

161/M

„Unter welchen Voraussetzungen kann der Steuerzahler zu welchem Zeitpunkt aus der Bundeshaftung laut BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz in Anspruch genommen wer­den?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Es ist die Natur einer Haf­tungsvereinbarung, dass sie natürlich auch in Anspruch genommen werden kann, aber ich habe gestern ausgeführt, ich gehe davon aus, dass es das allergrößte Interesse des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitglieder ist, dass man hier alles tut, um zu vermeiden, dass der Steuerzahler, die Steuerzahlerin mit dieser Haf­tung von maximal 900 Millionen € auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Was sind theoretisch die Voraussetzungen für eine solche Inanspruchnahme der Haf­tung, wenn es also nicht gelingen sollte, das zu vermeiden? Ich habe es gestern be­reits gesagt: Das Eigenkapitalerfordernis der BAWAG P.S.K. muss unterschritten sein, das heißt, die Eigenkapitalquote nach Bankwesengesetz wird unterschritten. Die Haf­tungsübernahme durch den Eigentümer Österreichischer Gewerkschaftsbund muss im Vorfeld gegeben sein. Die Verpflichtung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur Offenlegung seines Vermögensstatus gegenüber der Oesterreichischen National­bank wurde vertraglich entsprechend umgesetzt und in diesem Haus auch gesetzlich beschlossen.

Es muss die erfolglose Haftungsinanspruchnahme des ÖGB betrieben worden sein. Das heißt, zuerst muss der Eigentümer – Gewerkschaftsbund, Teilgewerkschaften – mit seinem Vermögen versuchen, der Bank, seinem Eigentum, soweit es geht, entspre­chend zu helfen, bevor man den Steuerzahler zur Kasse bittet. Und es gibt die Ver­pflichtung zum Verkauf der Anteilsrechte an der BAWAG P.S.K. beziehungsweise an der Anteilsverwaltung BAWAG durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund.

Die Haftung des Bundes endet im Falle der Veräußerung der BAWAG, spätestens aber mit dem 1. Juli 2007, wobei eine Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Bundesminister! Momentan gibt es einen kolportierten Gesamtschuldenstand von zirka 3 Milliarden €. Ist aus Ihrer Sicht zu erwarten, dass das der Endschuldenstand ist, oder könnte es sein, dass aus weiteren Karibik-Geschäften und Refco-Verlusten und Finanzspekula­tionen der BAWAG zusätzliche Verluste entstanden sind, die noch nicht bekannt sind?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich musste ja gestern das Hohe Haus darüber informieren, dass nach derzeitigem Stand der Gesamtschaden in etwa bei 3 Milliarden € liegen dürfte. Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob er noch höher sein kann. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Es finden sehr, sehr intensive Untersuchungen und Überprüfungen statt, und es ist nicht auszuschließen, dass wei­tere Schuldenpositionen zutage treten, aber es könnte auch weitere Aktivpositionen geben. Daher ersuche ich darum, dass man diese Überprüfungen durch die Aufsicht, durch die Notenbank, durch die Staatsanwaltschaft, durch die Kriminalpolizei in diesem sehr komplexen System von 60 Stiftungen, Fonds, sonstigen Firmen und der Bank selbst abwartet. Sobald es schlüssige, nachvollziehbare Ergebnisse gibt, werden wir selbstverständlich um Transparenz und Information bemüht sein.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite