eine Wertberichtigung vorgenommen, haben deutlich reduziert und haben, wie mir bekannt gegeben wurde, eine Größenordnung von 130 Millionen € wertberichtigt.
Das heißt, in den Büchern der BAWAG P.S.K. mit der Bilanz 2005 stehen noch 30 Millionen €, die als werthaltig angenommen worden sind, unter anderem deswegen, weil es, wie mir bekannt gegeben wurde, auch ein Hotel in diesem Komplex geben soll und dieses Hotel offensichtlich in Betrieb ist und damit eine Werthaltigkeit repräsentiert.
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind die 60 Minuten der Fragestunde abgelaufen. Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortungen: 4108/AB und 4109/AB.
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert
werden (1559 d.B.),
Antrag 837/A (E) der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere notwendige
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des
Bundesbehindertengleichstellungs-Begleitgesetzes,
Antrag 838/A (E) der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des
Notariatsaktgesetzes;
Finanzausschuss:
Bundesgesetz über die Gewährung eines
Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der
85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich (1555 d.B.),
Bundesgesetz über die Leistung eines
zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD VII) (1556 d.B.),
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur
außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen
Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds
(Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI) (1557 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das
Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz,
das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1558 d.B.),
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll (1566 d.B.),