Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 121

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

 


15.41.02

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Van der Bellen, Frau Kollegin Stoisits: Das, was Sie hier machen, ist schlicht und einfach ein Beitrag dazu, dass jedenfalls eine Lösung erschwert wird. Sie wollen offensichtlich überhaupt keine Lösung, meine Damen und Herren! Sie ha­ben doch keine Ahnung, Herr Van der Bellen, was sich in Kärnten abspielt! Wenn Sie sich hier herausstellen und den Moralapostel spielen ohne Rücksichtnahme auf das, was in Kärnten los ist, dann, sage ich Ihnen, machen Sie einen schweren Schaden, aber keine Lösung.

Wenn Sie eine Lösung gewollt hätten, dann frage ich Sie: Warum haben Sie denn heute früh beispielsweise im Verfassungsausschuss der Aufnahme dieses Tagesord­nungspunktes in die Tagesordnung nicht zugestimmt? (Rufe bei der ÖVP.) Abgelehnt haben Sie das! Damit ist nicht einmal eine Diskussion im Ausschuss möglich.

Und genau an dem Tag, Herr Kollege Van der Bellen, an dem Ihre Fraktion im Aus­schuss die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes ablehnt, stellen Sie einen Dring­lichen Antrag. Ich meine, damit präsentieren Sie ja Ihre Unglaubwürdigkeit am Servier­teller, meine Damen und Herren! Sie wollen doch gar keinen Beitrag zu einer Lösung leisten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Herr Kollege Van der Bellen, Frau Stoisits, überlegen Sie einmal: Da gibt es in Kärnten einen Konsens, der unter anderem zum Inhalt hat eine Zweidrittelmehrheit, eine verfas­sungsrechtliche Absicherung im Volksgruppengesetz. (Rufe bei den Grünen: Nein! Nein!) Konsens in Kärnten. Wer lehnt den Konsens ab? – Die Grünen! Sie wollen offensichtlich gar keinen Konsens, denn sonst müssten Sie doch auf dieses Argument, das aus Kärnten von den Konsensbereiten kommt, eingehen. Sie wollen das offen­sichtlich gar nicht.

Herr Kollege Van der Bellen, ich habe auch noch ein Grundproblem mit Ihrem Ver­ständnis als Gesetzgeber. Ich sitze da herinnen nicht nur als einfacher Gesetzgeber für einfache Bundesgesetze, sondern auch als Gesetzgeber für Verfassungsgesetze. Und mein Verständnis ist absolut nicht Ihres. Ich möchte nicht die Gesetzgebung an den Verfassungsgerichtshof delegieren, sondern hier die Verantwortung auch für Verfas­sungsgesetze tragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.) Das ist mein politisches Verständnis. Da unterscheiden wir uns ganz grundlegend.

Übrigens, wenn Sie noch einen neutralen Zeugen brauchen und mich nicht akzeptie­ren – das verstehe ich ja –, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek, der von Ihnen oft zitiert wird, sagt: Wenn es im Interesse des Konsenses ist, dann ist eine verfassungsrechtliche Absicherung im Volksgruppengesetz selbstverständlich möglich. (Abg. Öllinger: Möglich! – Das wissen wir eh!) Der Präsident des Verfas­sungsgerichtshofes sagt das. Und diesen Weg gehen wir.

Sie haben auch – und das tut mir weh – den Begriff des historischen Kompromisses verulkt. Herr Kollege Van der Bellen und Frau Stoisits, wenn Sie das nicht begreifen, was hier gelungen ist, dann fehlt Ihnen dieses Grundverständnis, um mitzumachen. Erstmals seit den siebziger Jahren ist wirklich etwas in Bewegung. Frau Stoisits hat das ja auch anerkennend ausgesprochen. Die Europäische Union – Slowenien ist Mit­glied – hat eine ganz andere Situation gebracht. Seit dem Jahr 2000 ist es Bundes­kanzler Schüssel gelungen, wirklich Bewegung in die Sache hineinzubringen.

Und wenn Sie den „Report“ in Erinnerung haben – ich weiß nicht mehr genau, wann er gewesen ist; ich habe ihn in Erinnerung –, dann muss ich sagen, es war berührend, zu


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