(Pensionsversicherungsanstalt) Anträge auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten gestellt werden ...“ Voraussetzung: „... ab dem 60. Lebensjahr, 45 Versicherungsjahre (Ersatzzeiten wie Arbeitslosengeldbezug, etc. zählen mit), 10 Schwerarbeitsjahre innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Stichtag“.
Und dann schreiben sie: „Der Vorteil der Schwerarbeiterregelung“ – Kollege Öllinger – „ist der frühere Pensionsantritt, die geringeren Abschläge ...“ Und jetzt passt auf: „Für Frauen wird die Schwerarbeitsregelung mit 1. Juli 2010 wirksam.“
An die Adresse von Kollegem Keck – da schreiben sie weiter –: „Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit, Arbeit bei Hitze und Kälte, schwere körperliche Arbeit“. Was Kollege Keck im Ausschuss gesagt hat – dass kein einziger Voestler hineinfällt –, ist einfach unrichtig, denn es gibt auch dort einen Durchrechnungszeitraum.
Ich muss wirklich sagen: Der Zugang zur Schwerarbeiterregelung ist gerecht geworden und ist auch durchführbar. Wir sind diese Regierung, die das Pensionssystem in Österreich gesichert hat, die den Menschen, die schwer arbeiten, eine Möglichkeit gegeben hat, dass sie fünf Jahre früher in Pension gehen können, dass sie nur zehn Jahre Schwerarbeit leisten müssen. Wir vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich!
Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Sie wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.
18.01
Abgeordnete Gabriele
Heinisch-Hosek (SPÖ):
Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Herr Kollege Walch,
beleidigt sind höchstens die Österreicherinnen und Österreicher,
die Sie mit Gesetzen wie diesem diskriminieren (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Beleidigt sind die ÖGB-Mitglieder!), mit der Beharrung, die Sie heute
beschließen werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die
ÖGB-Mitglieder sind beleidigt, weil das Geld in der Karibik versenkt
worden ist!) Wir sind für sozialpolitische Rückschritte
sicherlich nicht zu haben, Kollege Scheuch, daher haben wir dem Gesamtpaket damals
nicht zugestimmt und werden wir heute der Beharrung schon gar nicht zustimmen,
das ist klar. (Abg. Steibl: Wir haben nichts anderes erwartet von der
SPÖ! – Weitere Zwischenrufe.)
Was die Schwerarbeitsregelung für Frauen betrifft, möchte ich nur hinzufügen: Das ist eine denkbar ungünstige Regelung für Frauen mit sehr vielen Abschlägen. Sie wissen ohnehin, wie wenige Frauen es sind, die diese Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitsregelung erreichen können. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Aber ich möchte noch einmal ins Detail gehen und daran erinnern, dass vergangenen Oktober die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von Lebensgefährten und -gefährtinnen in der Krankenversicherung aufgehoben wurden, weil sie homosexuelle Paare eindeutig diskriminieren. Dann haben Sie fünf Minuten vor zwölf eine Neufassung beschlossen, nämlich im Mai, die diese Diskriminierungen noch ausweitet – das ist heute schon gesagt worden – auf Lebensgemeinschaften, auf heterosexuelle Lebensgemeinschaften, wenn keine Kinder da sind.
Wenn ich in eine dieser Begründungen nur hineinlese und hier Folgendes zitieren darf: „Die Ehe ist nach wie vor die beste Grundlage von stabilen Familien“, dann müssen wir uns schon die Frage stellen, nicht nur wir alle, sondern auch die Österreicherinnen und