Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 193

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Deshalb: Aus unserer Sicht ist dieses Problem international zu lösen – eine rein natio­nale Lösung als Vorreiterrolle halten wir für nicht zielführend. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

19.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist nun Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.58.12

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich zunächst einmal auch auf die Ratifi­zierung der UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt. Ich bin sehr froh dar­über und auch stolz auf Österreich, dass es im ganzen Prozess dieser Thematik eine so entscheidende Rolle gespielt hat. Ich war selbst in der UNESCO-Kommission, als diese Intention, diese Absicht, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, geäußert und be­schlossen wurde. Jetzt ist Österreich eines der ersten Länder – Kollegin Muttonen hat es schon erwähnt –, die diese Konvention unterzeichnen.

Worum geht es bei dieser Konvention überhaupt? – Die GATS-Bestimmungen drohten, auf die Kultur überzuschwappen, sodass Kultur als Handelsgut oder als Dienstleistung wie alle anderen, also sazusagen wie eine Suppendose, zu verstehen wäre. In diesem Augenblick hätten sämtliche staatliche Subventionen nach und nach eingestellt werden müssen, weil gleichzeitig ein privater kommerzieller Anbieter natürlich eine „wettbe­werbsverzerrende Konkurrenz“ entdeckt hätte und das über die GATS-Bestimmungen hätte einklagen können.

Mit einem Wort: Wir hätten bis hin zur Staatsopernförderung alle kulturellen Subventio­nen einstellen müssen, und das hätte letztendlich auf der ganzen Welt die wirtschaft­lich schwächeren Kulturen gegenüber den stärkeren, gegenüber den großen Playern – Hollywood oder die großen Musik-Labels oder Verlage – ins Hintertreffen gebracht.

Letzten Endes wäre das in Richtung einer Monopolstellung, einer Einheitskultur auf der ganzen Welt gegangen. Dagegen haben natürlich sehr viele Künstler und Künstlerin­nen Protest erhoben. Und deshalb hat die UNESCO ein Vertragswerk entworfen, das sich dieser Entwicklung entgegenstemmt. Österreich unterzeichnet das jetzt, und das ist sehr schön. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Kollegin Muttonen hat auch auf etwas anderes hingewiesen, das ich auch noch einmal unterstreichen möchte, nämlich dass diese Konvention in Wirklichkeit nicht unbedingt die nationale Kultur unterstützt – das ist nur ein Teil der Absicht dieser Konvention –, sondern die kulturelle Vielfalt auch in jedem einzelnen Land. Da setzt auch ein wenig meine Kritik an, nämlich am Follow-up-Prozess, der jetzt ins Stocken gerät.

Herr Staatssekretär Winkler, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass Österreich jetzt berufen ist, entsprechende Gesetze zu adaptieren beziehungsweise auch für den eigenen Bereich zu entwickeln. Allerdings habe ich vernommen, dass das Bundes­kanzleramt aus der Gruppe, die das betrieben hat, ausgestiegen ist und auch ein Gut­achten, das von Professor Griller und Professor Holoubek zur Notwendigkeit solcher Gesetze im eigenen Land geschrieben wurde, unter Verschluss hält, also nicht veröf­fentlicht.

Ich glaube, dass insbesondere das Kunstförderungsgesetz einen Bedarf an Anpassung hat und dass wir gut beraten sind, das im Einklang mit der Konvention weiter zu betrei­ben. Ich würde Sie bitten, sich dafür zu verwenden.

Jetzt ganz kurz zu einem anderen Thema, weil Kollege Scheuch das angesprochen hat. In der vorigen Ausschusssitzung ist es auch um den Antrag des Kollegen Schieder betreffend Schenkung der Federkrone an Mexiko gegangen. Auch wenn es da einen


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