Deshalb: Aus unserer Sicht ist dieses Problem international zu lösen – eine rein nationale Lösung als Vorreiterrolle halten wir für nicht zielführend. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
19.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist nun Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
19.58
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich zunächst einmal auch auf die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt. Ich bin sehr froh darüber und auch stolz auf Österreich, dass es im ganzen Prozess dieser Thematik eine so entscheidende Rolle gespielt hat. Ich war selbst in der UNESCO-Kommission, als diese Intention, diese Absicht, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, geäußert und beschlossen wurde. Jetzt ist Österreich eines der ersten Länder – Kollegin Muttonen hat es schon erwähnt –, die diese Konvention unterzeichnen.
Worum geht es bei dieser Konvention überhaupt? – Die GATS-Bestimmungen drohten, auf die Kultur überzuschwappen, sodass Kultur als Handelsgut oder als Dienstleistung wie alle anderen, also sazusagen wie eine Suppendose, zu verstehen wäre. In diesem Augenblick hätten sämtliche staatliche Subventionen nach und nach eingestellt werden müssen, weil gleichzeitig ein privater kommerzieller Anbieter natürlich eine „wettbewerbsverzerrende Konkurrenz“ entdeckt hätte und das über die GATS-Bestimmungen hätte einklagen können.
Mit einem Wort: Wir hätten bis hin zur Staatsopernförderung alle kulturellen Subventionen einstellen müssen, und das hätte letztendlich auf der ganzen Welt die wirtschaftlich schwächeren Kulturen gegenüber den stärkeren, gegenüber den großen Playern – Hollywood oder die großen Musik-Labels oder Verlage – ins Hintertreffen gebracht.
Letzten Endes wäre das in Richtung einer
Monopolstellung, einer Einheitskultur auf der ganzen Welt gegangen. Dagegen
haben natürlich sehr viele Künstler und Künstlerinnen
Protest erhoben. Und deshalb hat die UNESCO ein Vertragswerk entworfen, das
sich dieser Entwicklung entgegenstemmt. Österreich unterzeichnet das
jetzt, und das ist sehr schön. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn
übernimmt den Vorsitz.)
Kollegin Muttonen
hat auch auf etwas anderes hingewiesen, das ich auch noch einmal unterstreichen
möchte, nämlich dass diese Konvention in Wirklichkeit nicht unbedingt
die nationale Kultur unterstützt – das ist nur ein Teil der
Absicht dieser Konvention –, sondern die kulturelle Vielfalt auch in
jedem einzelnen Land. Da setzt auch ein wenig meine Kritik an, nämlich am
Follow-up-Prozess, der jetzt ins Stocken gerät.
Herr
Staatssekretär Winkler, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass
Österreich jetzt berufen ist, entsprechende Gesetze zu adaptieren
beziehungsweise auch für den eigenen Bereich zu entwickeln. Allerdings
habe ich vernommen, dass das Bundeskanzleramt aus der Gruppe, die das
betrieben hat, ausgestiegen ist und auch ein Gutachten, das von Professor
Griller und Professor Holoubek zur Notwendigkeit solcher Gesetze im eigenen
Land geschrieben wurde, unter Verschluss hält, also nicht veröffentlicht.
Ich glaube, dass
insbesondere das Kunstförderungsgesetz einen Bedarf an Anpassung hat und
dass wir gut beraten sind, das im Einklang mit der Konvention weiter zu betreiben.
Ich würde Sie bitten, sich dafür zu verwenden.
Jetzt ganz kurz zu einem anderen Thema, weil Kollege Scheuch das angesprochen hat. In der vorigen Ausschusssitzung ist es auch um den Antrag des Kollegen Schieder betreffend Schenkung der Federkrone an Mexiko gegangen. Auch wenn es da einen