Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 33

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Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Bundesministerin! Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens dieser Bundesregierung bezüglich einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen gesetzt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeord­nete Scheucher, wir haben im Rahmen der beiden Pensionsreformen und im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes wesentliche Maßnahmen gesetzt, um die Altersversor­gung vor allem von Frauen an jene der Männer anzugleichen, wobei wir wissen, dass ein wesentliches Manko bislang – also in der Vergangenheit – immer die Zeiten der Kindererziehung waren.

Wir haben schon in den neunziger Jahren massiv darauf gedrungen, dass die Kinder­erziehungszeiten auch pensionsbegründend angerechnet werden – es war sehr, sehr schwierig, das auch durchzusetzen. Wir haben jetzt sichergestellt, dass die Kinderbe­treuungszeiten nicht nur pensionserhöhend, sondern auch pensionsbegründend sind, das heißt, dass insbesondere auch Frauen mit mehreren Kindern nicht mehr, wie noch bis vor kurzem, mindestens 15 eigene Beitragsjahre brauchen, sondern auch schon mit sieben eigenen Beitragsjahren ein Pensionsanspruch erworben werden kann.

Darüber hinaus hat diese Bundesregierung sichergestellt, dass bei jeder Geburt eines Kindes vier Jahre lang pro Monat 1 350 € Pensionsbemessungsgrundlage zusätzlich zu jedem Einkommen, das die Frau in dieser Zeit hat, angerechnet wird. Das heißt, wenn eine Frau zum Beispiel nach zwei Jahren, nach 24 Monaten, wieder in den Beruf einsteigt, etwa Halbzeit einsteigt und 800 € verdient, werden diese 800 € zu den 1 350 € dazugezählt, und sie hat für diese zwei Jahre eine Pensionsbemessungs­grundlage von 2 150 €. – Das ist eine Regelung, die besser ist als jemals zuvor! Die Bundesregierung nimmt dafür eine Milliarde € jährlich in die Hand. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind wir an das Ende der Fragestunde gelangt. Ich danke der Frau Bundesministerin für die Antworten.

10.05.47Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt: Der Klub der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 4605/J der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend enorm gestiegene Steuerbe­lastung der österreichischen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen dringlich zu be­handeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 1 bis 4 und 14 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzuse­hen.

Bei den Punkten 1 bis 4 und 14 handelt es sich

erstens um den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006,

 


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