Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 45

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Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses in 1630 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses in 1631 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich wiederum die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­sundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errich­tung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

10.48.253. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1623 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsge­setz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006) (1628 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Bures. Sie hat eine Redezeit von 2 Minuten ge­wünscht. – Bitte.

 


10.48.59

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, es war eine kluge Entscheidung des Bundesrates, dieser Vorlage nicht die Zustimmung zu geben, nämlich deshalb, weil das eine weitere Maßnahme ist, die zu Lasten der Mieter und der kleinen Wohnungseigentümer geht. (Zwischenruf des Abg. Ellmauer.)

 


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