Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses in 1630 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 zu wiederholen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses in 1631 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich wiederum die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit
Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds
„Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“
aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden, zu wiederholen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.
Bericht des Justizausschusses über den Einspruch des
Bundesrates (1623 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom
24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz
2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006)
(1628 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Bures. Sie hat eine Redezeit von 2 Minuten gewünscht. – Bitte.
10.48
Abgeordnete Doris Bures
(SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, es war eine kluge
Entscheidung des Bundesrates, dieser Vorlage nicht die Zustimmung zu geben,
nämlich deshalb, weil das eine weitere Maßnahme ist, die zu Lasten
der Mieter und der kleinen Wohnungseigentümer geht. (Zwischenruf des
Abg. Ellmauer.)