wurde, dass sich der Rechnungshof nicht in der Rolle dessen fühlt, der Ziele vorgibt – weder in der Steuerpolitik noch in anderen Bereichen –, er ist aber sehr wohl dazu berufen, aufzuzeigen, ob die Ziele, die Sie sich gesetzt haben, auch tatsächlich erfüllt beziehungsweise umgesetzt wurden.
Herr Abgeordneter Kogler hat das auch angesprochen: Dieses Prüfungsergebnis ist in die Richtung gegangen, dass man die Ziele der Energiebesteuerung, die Sie sich gesetzt haben, mit der Zielerreichung verglichen hat, die Erhebung der Kennzahlen bei den Energieabgaben und auch gleichzeitig überprüft hat, ob das Kontrollsystem als solches funktioniert.
Im Jahre 1996 hat man mit der Ökologisierung des Steuersystems die Energieabgabe eingeführt, hat aber gleichzeitig der Erzielung höherer Einnahmen und auch einer Konsolidierung des Bundeshaushaltes den Vorrang gegeben. Man hat dann im Jahre 2000 die Steuersätze angehoben, im Jahre 2003 die Kohleabgabe eingeführt, eben wieder in Richtung einer verstärkten Ökologisierung des Steuersystems beziehungsweise auch unter dem Motto, dass das Kyoto-Ziel erreicht werden muss, wonach eine Verminderung des Kohlendioxidausstoßes durchzuführen ist.
Im Zusammenhang mit diesen Zielsetzungen haben wir festgehalten, dass keine Wertung dieser Ziele vorgenommen wurde, dass gleichzeitig durch die Energieabgabenvergütung nicht bewirkt wurde, dass die Betriebe angehalten sind, sparsamer umzugehen. Wir kommen daher zu dem Schluss, dass in diesem Bereich, insbesondere wegen der Energiesteuerrichtlinie und unter Beachtung der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Wirtschaft, sehr wohl mehr nach dem Energiegehalt besteuert werden sollte – diese Möglichkeit gibt die EU-Energiesteuerrichtlinie – und dass man nicht davon Abstand nimmt, was derzeit noch der Fall ist. Das heißt, ein Anreiz, dessen Durchführung im Hinblick auf Ihre Zielsetzungen zweckmäßig wäre, die in Richtung Ökologisierung des Steuersystems gehen, neben den sonstigen Zielen, die Sie sich gesetzt haben.
Ich möchte mich daher abschließend bei Ihnen, bei sehr vielen Rednern, von denen der Rechnungshof und die Tätigkeit des Rechnungshofes sehr positiv erwähnt worden sind, noch einmal herzlich bedanken, insbesondere für das Vertrauen und dafür, dass Sie die Tätigkeit insbesondere der Mitarbeiter des Rechnungshofes als positiv, als herausragend, als sehr gut betrachtet haben, was sicherlich notwendig ist, um für Motivation zu sorgen. Das gibt dem Rechnungshof im Sinne und im Interesse der demokratischen Einrichtung, im Sinne des Interesses, die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu stärken, Auftrieb und hilft ihm, auch in Zukunft seinen Aufgaben nachzukommen. Noch einmal recht herzlichen Dank!
Ich möchte mich auch noch einmal bei den Mitarbeitern
persönlich bedanken, die wirklich Motivation gezeigt haben. Sie haben
den Rechnungshof weiter entwickelt und sind mitgegangen. Ich glaube, ihre
Arbeitsleistung kann sich sehen lassen. Recht herzlichen Dank! (Beifall
bei den Freiheitlichen – BZÖ, der ÖVP und der SPÖ.)
18.55
Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern einzusetzen.