Geschäftsordnung auf Erteilung eines Auftrages an den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses betreffend Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA), hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht über die Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) einschließlich ihrer Tochterunternehmungen, und zwar insbesondere deren „Karibik-Geschäfte“, Kredite, Haftungen, Garantien, Beteiligungen, Ver- und Rückkäufe von Aktien sowie sonstiger Geschäfte und Geldflüsse zur Verschleierung des tatsächlichen Vermögenstandes der BAWAG vor allem im Zeitraum des wahrscheinlichen Entstehens der Verluste von etwa 1,4 Milliarden €; dies betrifft im Besonderen die Jahre 1994 bis 2000, wobei auch der Zeitraum 2000 bis heute in die Betrachtung mit einzubeziehen ist, da der amtierende Finanzminister umgehend nach seinem Amtsantritt den Auftrag zur Gründung einer unabhängigen und weisungsfreien Allfinanzmarktaufsichtsbehörde gegeben hat, während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.
Das ist also der Antrag, die Arbeiten des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses für permanent zu erklären.
Ich bitte jene Damen und Herren,
die dem Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Kolleginnen und
Kollegen zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag
ist einstimmig
angenommen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Andreas Khol: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 sowie des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2005/2006 zu verlesen, damit diese Teile des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes 1632 der Beilagen Abstand zu nehmen.
TO-Punkt 3: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag (856/A) der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (1632 d.B.)
Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1632 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt.
Der Präsident legt im Einvernehmen mit den Fraktionen folgenden Antrag (Beilage B) vor: