Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 54

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hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder z.B. für per­sönliche Spesen und Repräsentationsaufwand). Klarstellung, dass die Rechenschafts­pflicht auch für Landesparteien und deren nachgeordnete Ebenen (Bezirks- und Orts­organisationen) gilt sowie Einbeziehung von Teilorganisationen von Parteien

Deklarationspflicht: Jene Parteien und wahlwerbenden Gruppen, die im Nationalrat ver­treten oder bei den letzten Nationalratswahlen angetreten sind, haben ihre Parteifinan­zen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren. In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


10.57.42

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Besondere Ausschuss des Nationalrates hat in insgesamt zehn Sitzungen unter anderem folgende Themen behandelt: Verfassungsbereinigung, Grundrechtsschutz, Verwaltungsstruktur, sicherheitspolitische Grundsätze, Kompetenzverteilung, Bundesrat und demokratische Kontrolle.

Im Anschluss an die Beratungen des Verfassungskonvents wurde durch den Beson­deren Ausschuss versucht, in den genannten Materien weitere Übereinstimmungen zu finden beziehungsweise die unterschiedlichen Standpunkte offenzulegen.

Die am Anfang der Ausschussberatungen verabschiedete Vereinbarung, dass eine in­haltliche Beschlussfassung nur dann möglich ist, wenn alle strittigen Punkte der Ver­fassungsreform gelöst sind, hat die Arbeiten insofern erleichtert, als sich der Aus­schuss darauf verständigen konnte, die unterschiedlichen Themenblöcke unter diesem Vorzeichen zu behandeln. Damit war es möglich, in allen Bereichen offen zu verhan­deln und herauszuarbeiten, in welchen Bereichen grundsätzliche Übereinstimmung herrscht, und auch konkrete Teile für eine Verfassungsänderung zu identifizieren, die politisch unstrittig sind, ohne damit schon eine endgültige Zustimmung abgeben zu müssen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Im Besonderen Ausschuss mussten auch jene Teilbereiche benannt werden, die zwi­schen den Fraktionen noch strittig sind und in denen derzeit keine Einigung möglich ist. Nicht übersehen werden darf, dass in manchen Fragen, in denen noch Dissens zwi­schen den Fraktionen dieses Hauses herrscht, auch Verhandlungen mit anderen, außerhalb des Parlaments stehenden Partnern geführt werden müssen. Als Beispiel weise ich auf den komplexen und in vielfältiger Weise strittigen Bereich der Neuord­nung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern hin. Hier wird es neben den Beratungen der im Nationalrat vertretenen Fraktionen, die in dieser Frage unterschied­liche Lösungsmodelle vertreten, auch weiterhin intensive Gespräche mit den Vertretern der Bundesländer geben müssen.

Für eine neue Bundesregierung und für den am 1. Oktober neu zu wählenden Natio­nalrat bilden die Arbeiten des Besonderen Ausschusses eine Basis, um die Beratun­gen fortzusetzen.

Erfreulich ist, dass in manchen Bereichen grundsätzliche Einigkeit erzielt werden konnte. Ich nenne etwa die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten, die Beibehal­tung des Neutralitätsgesetzes und die Verfassungsbereinigung. Auf diesen Grundlagen


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