hinsichtlich
Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder z.B. für persönliche
Spesen und Repräsentationsaufwand). Klarstellung, dass die Rechenschaftspflicht
auch für Landesparteien und deren nachgeordnete Ebenen (Bezirks- und Ortsorganisationen)
gilt sowie Einbeziehung von Teilorganisationen von Parteien
Deklarationspflicht:
Jene Parteien und wahlwerbenden Gruppen, die im Nationalrat vertreten oder
bei den letzten Nationalratswahlen angetreten sind, haben ihre Parteifinanzen
jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem
Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren.
In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.
10.57
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Besondere Ausschuss des Nationalrates hat in insgesamt zehn Sitzungen unter anderem folgende Themen behandelt: Verfassungsbereinigung, Grundrechtsschutz, Verwaltungsstruktur, sicherheitspolitische Grundsätze, Kompetenzverteilung, Bundesrat und demokratische Kontrolle.
Im Anschluss an die Beratungen des Verfassungskonvents wurde durch den Besonderen Ausschuss versucht, in den genannten Materien weitere Übereinstimmungen zu finden beziehungsweise die unterschiedlichen Standpunkte offenzulegen.
Die am Anfang der Ausschussberatungen verabschiedete
Vereinbarung, dass eine inhaltliche Beschlussfassung nur dann möglich
ist, wenn alle strittigen Punkte der Verfassungsreform gelöst
sind, hat die Arbeiten insofern erleichtert, als sich der Ausschuss darauf
verständigen konnte, die unterschiedlichen Themenblöcke unter diesem
Vorzeichen zu behandeln. Damit war es möglich, in allen Bereichen offen zu
verhandeln und herauszuarbeiten, in welchen Bereichen grundsätzliche
Übereinstimmung herrscht, und auch konkrete Teile für eine
Verfassungsänderung zu identifizieren, die politisch unstrittig sind, ohne
damit schon eine endgültige Zustimmung abgeben zu müssen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Im Besonderen Ausschuss mussten auch jene Teilbereiche benannt werden, die zwischen den Fraktionen noch strittig sind und in denen derzeit keine Einigung möglich ist. Nicht übersehen werden darf, dass in manchen Fragen, in denen noch Dissens zwischen den Fraktionen dieses Hauses herrscht, auch Verhandlungen mit anderen, außerhalb des Parlaments stehenden Partnern geführt werden müssen. Als Beispiel weise ich auf den komplexen und in vielfältiger Weise strittigen Bereich der Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern hin. Hier wird es neben den Beratungen der im Nationalrat vertretenen Fraktionen, die in dieser Frage unterschiedliche Lösungsmodelle vertreten, auch weiterhin intensive Gespräche mit den Vertretern der Bundesländer geben müssen.
Für eine neue Bundesregierung und für den am 1. Oktober neu zu wählenden Nationalrat bilden die Arbeiten des Besonderen Ausschusses eine Basis, um die Beratungen fortzusetzen.
Erfreulich ist, dass in manchen Bereichen grundsätzliche Einigkeit erzielt werden konnte. Ich nenne etwa die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten, die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes und die Verfassungsbereinigung. Auf diesen Grundlagen
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