lässt sich aufbauen, sodass die berechtigte Hoffnung besteht, dass in der kommenden Gesetzgebungsperiode in maßgeblichen Fragen eine Einigung aller Fraktionen in diesem Haus gelingen könnte.
Wir brauchen für unser Land eine moderne Bundesverfassung; deren Grundlagen wurden im Österreich-Konvent und in den daran anschließenden Beratungen des Besonderen Ausschusses erarbeitet. Ich möchte aber betonen, dass der Abschluss der Arbeit des Besonderen Ausschusses nicht das Ende der Verfassungsdiskussion bedeutet, sondern dass damit vielmehr ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen österreichischen Bundesverfassung gemacht wurde.
Lassen Sie mich einige Ziele explizit formulieren: ein übersichtliches, für die Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen zu schaffen. In einem umfassenden und zeitgemäßen Grundrechtskatalog sollten auch die sozialen Grundrechte nach dem Vorbild der Europäischen Grundrechtscharta gewährleistet werden. Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern soll eine sparsame, effiziente und bürgernahe Verwaltung sowie eine Verbesserung des Rechtsschutzes bewirken. Eine zeitgemäße, an den Fähigkeiten der Länder und Gemeinden anknüpfende Aufgabenteilung soll das Freiheitsprinzip des Föderalismus und die Gemeinden als Ort der bürgernahen Entscheidung stärken. Dazu braucht es Mut zur Veränderung, und zwar von allen Seiten.
Nach elf Jahren in der EU muss sich endlich die Einsicht
durchsetzen, dass es hoch an der Zeit ist, die in ihrem Kern auf die zwanziger
Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurückgehende Kompetenzverteilung im
Lichte der Einbettung Österreichs in den europäischen Kontext neu zu
überdenken, ja vielleicht in Teilen auch neu zu erfinden. Dabei sehe ich
den Föderalismus nicht als Belastung, sondern als Anknüpfungspunkt
für eine bürgernahe Politik und eine serviceorientierte Verwaltung. (Abg. Öllinger:
Aber ohne Leidenschaft vorgetragen!) Es gilt, hier eine neue Balance zu
finden, wobei freilich der Grundsatz vorherrschen muss, dass die Ebene, die
eine Aufgabe übernimmt, auch die Verantwortung dafür tragen
sollte. Dass dies gut funktionieren kann, zeigt das Beispiel der
Übertragung des Bereichs der Bundesstraßen an die Länder. (Abg. Öllinger:
Etwas mehr Pathos, bitte!)
Ein Punkt, der mir mit Blick auf die bevorstehenden Nationalratswahlen auch wichtig erscheint, ist schließlich eine zeitgemäße Ausgestaltung des Wahlrechts. Die neue österreichische Bundesverfassung muss auch in dieser Frage zeitgemäße Lösungen zur Verfügung stellen.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine fruchtbare Fortsetzung der Diskussion über eine neue staatliche Grundordnung für unser Land. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
11.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte steht meiner Überzeugung nach stellvertretend für das Erscheinungsbild der sozialdemokratischen Fraktion in der abgelaufenen Legislaturperiode. Die Sozialdemokratie hat ein zweifaches Problem (Abg. Heinzl: Das sagen gerade Sie): ein Glaubwürdigkeitsproblem und ein Problem, Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was meine ich damit? – Es gehört eine Portion Unverfrorenheit dazu, sich hier ans Rednerpult zu stellen und von „zynischer Machtpolitik“ zu sprechen, wie das Kollege
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