Hofmann, einige wichtige energiepolitische
Weichenstellungen mitgestalten zu dürfen. Stichworte: Liberalisierung
Strommarkt, Gasmarkt, Ökostromgesetz – alles Materien, die
einer Verfassungsmehrheit bedurften und die wir, glaube ich, in der Sache gut
gelöst haben.
Aber abgesehen von all
diesen Sachlösungen möchte ich doch besonders darauf hinweisen,
dass unsere Zusammenarbeit – und das ist mir eigentlich fast
wichtiger – geprägt war von gegenseitigem Respekt im
Umgang miteinander, auch Respekt vor den Positionen des anderen, auch vor den
Grenzen, die dem anderen in Verhandlungen gesetzt waren. Wir haben immer gute
Sachlösungen zustande gebracht und haben uns bis heute, glaube ich, nicht
nur einen gegenseitigen Respekt bewahrt, sondern sind dabei über die Kollegenschaft
hinaus zu Freunden geworden.
Ich möchte Ihnen beiden herzlich danken für die Zusammenarbeit, die wir miteinander gehabt haben! Ich wünsche beiden alles, alles Gute für die Zukunft – und ich hoffe, wir sehen uns bei anderer Gelegenheit einmal wieder! Alles, alles Gute, liebe Freunde! (Beifall bei der ÖVP, der SPÖ sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)
19.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1614 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt. Angenommen. (E 214.)
Bericht des
Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für
Strafsachen Wien (95 Hv 83/06f) um Zustimmung zur behördlichen
Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler
(1633 d.B.)
6. Punkt
Bericht des
Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für
Strafsachen Wien (94 Hv 56/06b) um Zustimmung zur behördlichen
Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler
(1634 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wortmeldungen hiezu liegen keine vor.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst stimmen wir ab über den Antrag 1633 der Beilagen, nämlich:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B–VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen
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