Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten nicht zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1634 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B–VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag
anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss betreffend Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundeswertpapieraufsicht, sowie des Bundesministeriums für Justiz und sämtlicher im Weisungszusammenhang stehenden Organe hinsichtlich der Erfüllung ihrer jeweiligen Amts- und Aufsichtspflicht hinsichtlich des österreichischen Finanzmarktes seit dem Jahr 2000, insbesondere hinsichtlich der Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG), der Hypo Alpe-Adria, der Raiffeisenbank International, sämtlichen österreichischen Pensionskassen sowie der Vorgänge rund um die Insolvenz des Finanzdienstleistungsunternehmens AMIS.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten
Dr. Cap und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis
V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der
Untersuchung:
Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, der Österreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA), sowie des Bundesministeriums für Justiz und sämtlicher im Weisungszusammenhang stehenden Organe hinsichtlich der Erfüllung ihrer jeweiligen Amts- und Aufsichtspflicht hinsichtlich des österreichischen Finanzmarktes seit dem Jahre 2000, insbesondere hinsichtlich der Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG), der Hypo Alpe-Adria, der
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