Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 197

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Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1634 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B–VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den An­trag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschuss betreffend Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundeswertpapieraufsicht, so­wie des Bundesministeriums für Justiz und sämtlicher im Weisungszusammenhang stehenden Organe hinsichtlich der Erfüllung ihrer jeweiligen Amts- und Aufsichtspflicht hinsichtlich des österreichischen Finanzmarktes seit dem Jahr 2000, insbesondere hin­sichtlich der Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG), der Hypo Alpe-Adria, der Raiffeisenbank International, sämtlichen österreichischen Pensionskassen sowie der Vorgänge rund um die Insolvenz des Finanzdienstleistungsunternehmens AMIS.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einset­zung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, der Österreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einschließlich der Tätigkeit ihrer Rechtsvorgängerin, der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA), sowie des Bundesmi­nisteriums für Justiz und sämtlicher im Weisungszusammenhang stehenden Organe hinsichtlich der Erfüllung ihrer jeweiligen Amts- und Aufsichtspflicht hinsichtlich des österreichischen Finanzmarktes seit dem Jahre 2000, insbesondere hinsichtlich der Geschäfte der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG), der Hypo Alpe-Adria, der


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