Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 99

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Aufklärung der Rolle von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung im Zusam­menhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

Aufklärung der Rolle von parteinahen Firmen, insbesondere der „100% Com­munications PR-Agentur GmbH“;

Aufklärung über die Tätigkeit von bezahlten Lobbyisten der Firma Eurofighter im Verlauf des Beschaffungsvorganges;

Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern und sonstigen Repräsentanten der Regierungsparteien im Zuge der Beschaffung der Eurofighter;

Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung der Mitglieder der Bundesregierung, insbesonders von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;

Aufklärung über die behaupteten, angebahnten oder realisierten Kompensations­geschäfte sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;

Aufklärung hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf 18 unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;

Aufklärung über die durch die Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampf­flugzeugen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, Verträge, Vorverträge und sonstige Unterlagen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, sowie allfälliger anderer Bundes­ministerien und Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungs­gegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

Insbesondere soll der Untersuchungsausschuss Einsicht in sämtliche Verträge und allfällige zwischenstaatliche (militärische) Vereinbarungen betreffend Kauf, Finan­zierung und Gegengeschäfte nehmen und diese entsprechend dem Untersuchungs­gegenstand prüfen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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