Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 30

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

aufrechterhalten – das wird Ihnen aber auch im Ausschuss nicht gelingen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Lesen Sie die Rechnungshofberichte! Sie werden Ihre Verdächtigungen nicht unter­mauert bekommen, sondern ganz im Gegenteil: Er hat sie in allen Punkten entkräftet. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kontrolle – sie ist ja schon als eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments erwähnt worden – hat aber auf alle Fälle unter Einhaltung der Gesetze zu erfolgen. Und das kommt mir hier doch ein bisschen zu kurz! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Ich als Justizsprecherin möchte schon darauf achten, dass auch Kontrolle rechtsstaatlich durchgeführt wird.

Herr Kollege Kogler, es gibt eben Gesetze, die einzuhalten sind. Das Bankgeheimnis gilt. Die Wähler und Bürger würden schön schauen, wenn wir in ihren Sparbüchern herumschnüffelten. Das will doch niemand! Dafür gibt es diese Gesetze! Und wir werden diese auch einhalten. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Die Wähler haben auch ein Recht darauf, dass beispielsweise das Arztgeheimnis ein­gehalten wird – die e-card wurde ja schon angesprochen. Sollte es jemals einen Untersuchungsausschuss zu irgendeinem Gesundheitsthema geben, so hat das Parlament kein Recht, in den Ärzteakten herumzuschnüffeln. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Auch das Ärztegeheimnis ist einzuhalten, wie auch das Anwalts­geheimnis einzuhalten ist, Herr Kollege Jarolim. Sie sind Anwalt. Sie würden sich schön bedanken, wenn plötzlich das Parlament in Ihren Akten herumsuchte! Auch das darf das Parlament nicht. Diese Gesetze sind einzuhalten, wie auch Firmen­geheim­nisse einzuhalten sind. Auch diese sind für das Parlament tabu. Auch da haben wir nichts herumzuschnüffeln. Und tun Sie ... (Abg. Riepl: Sie tun nur ablenken! Ablenken tun Sie!) – nur ablenken und herausreden! Das heißt, Sie wollen darin herum­schnüffeln. Darauf sage ich Ihnen: Wir sind ein Rechtsstaat und kein Schnüffelstaat! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Auch Kontrolle hat rechtsstaatlich zu erfolgen. Dabei sind jene Gesetze einzuhalten, die dafür gemacht werden. Halten Sie sich an das Bankgeheimnis, an das Amts­geheimnis – sofern es nicht aufgehoben ist –, an das Arztgeheimnis, an das Anwalts­geheimnis, an den Datenschutz und an Firmengeheimnisse! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Sie sollten sich an die Wahl halten, Frau Kollegin Fekter!)

 


10.03.16

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Ich werde es dennoch vorziehen, auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers einzugehen.

Herr Bundeskanzler, wir haben anlässlich der Einsetzung der Untersuchungs­aus­schüsse hier eine Debatte geführt. Sie haben sich zu Wort gemeldet – das wurde von uns auch gewürdigt. Damals äußerten Sie schon – ich sage es einmal so – die Befürchtung, dass bezüglich des Aufgabenbereiches des Untersuchungsausschusses zur Finanzmarktaufsicht möglicherweise das Bankgeheimnis tangiert sein könnte – und ähnliche Dinge mehr, die Sie heute wiederholt haben. Wir als Antragsteller sagten damals, dass im Zentrum der Untersuchung die Finanzmarktaufsicht stehe, weil rechtlich nichts anderes möglich ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite