Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 144

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gesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Ver­waltungs­strafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Juris­diktionsnorm, das Einkommensteuergesetz, das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005), das Asylgesetz 2005 (Fremdenrechts­paket 2005), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005) geändert wird (3/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, das Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.32.13

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist einer, den wir schon in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht haben. Jetzt tun wir es erneut, weil hier immer noch massiver Handlungsbedarf besteht.

Der Zivilpakt ist für die neuen Abgeordneten hier im Haus neu. Das heißt, ich werde auch kurz darauf eingehen, worum es dabei eigentlich geht.

Es geht um zwei Punkte. (Abg. Dr. Graf: Wir wissen da eh Bescheid!) – Ja, wenn Sie darüber Bescheid wissen, ist mir das sehr recht. Ich werde es trotzdem erläutern, Herr Kollege.

Es geht darum, dass es in Österreich – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern innerhalb und außerhalb der EU – immer noch eine große Benachteiligung für Menschen gibt, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Die haben so gut wie keine Rechte.

Von Seiten der Grünen waren wir immer der Überzeugung, wir wollen keine spezifischen Maßnahmen und Gesetze, die nur für Lesben und Schwule gelten, und haben deshalb den Gesetzesvorschlag des Zivilpakts, des ZIP, geschaffen, mit dem gleich zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen werden können, wenn man so will. (Ruf bei der ÖVP: Auf einen Streich!)

Das eine sind die Benachteiligungen, die auch heterosexuelle Paare haben, die in Lebensgemeinschaften leben. Sie glauben nämlich oft, dass in Bereichen wie dem Erbrecht oder dem Steuerrecht alles mit der Ehe gleichgestellt ist. Das stimmt aber nicht, die haben so gut wie keine Rechte. Das heißt, auf die gehen wir im Zivilpakt auch ein. Dieser Zivilpakt gilt eben für Lesben, für Schwule und für heterosexuelle Paare.

Der zweite Bereich ist genau der, den ich schon zu Beginn angesprochen habe: die Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die ist vielfältig, und das wissen viele Menschen gar nicht. Ich erlebe das sehr oft, wenn ich mit Personen rede, die sagen: Ihr wollt da immer die gleichen Rechte, und so weiter. – Wenn ich dann auf die konkreten Probleme eingehe, dann sagen sie: Aha, das wusste ich nicht; das ist unfair!

Was sind einige dieser unfairen Punkte, die es immer noch gibt? – Der eine betrifft zum Beispiel, wie ich schon erwähnt habe, Erbrecht, Erbschaftssteuer- und Schenkungs­steuerrecht. (Abg. Großruck: Wenn wir die Schenkungssteuer abschaffen ...!) Hier sind lesbische und schwule Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die schon zehn, 20 oder 30 Jahre in einer Lebensgemeinschaft leben, füreinander Fremde. (Abg. Mag. Hakl: Ich zum Beispiel ...!) Ja, eben. Aber du kannst wenigstens heiraten, das können Lesben und Schwule auch nicht – keine Chance! Die sind auf Dauer Fremde,


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