Meine Damen und Herren! Ich schweige heute über die Arbeitsplätze, die mutwillig vernichtet wurden. Ich schweige darüber, was das die österreichische Wirtschaft gekostet hat, aber ich will Ihnen sagen, dass bis heute niemand aufklären konnte, wie Herr Generaldirektor Flöttl am Vorabend, vor der Konkurseröffnung im Fernsehen bereits den finnischen Käufer anbieten konnte, dem man dieses Unternehmen für 970 Millionen Schilling verkauft hat. Und dann hat die BAWAG 10 Prozent davon um 360 Millionen Schilling zurückgekauft, meine Damen und Herren. Das ist eine mathematische Lösung, die ich bis heute nicht nachvollziehen konnte, wie nämlich 100 Prozent 970 Millionen Schilling wert sein können, und dann 10 Prozent davon um 360 Millionen Schilling zurückgekauft werden können.
All das, meine Damen und Herren, kann ich jetzt straflos und ohne dass ich in den Verdacht gerate, meine frühere Tätigkeit als Volksanwalt auch hier von dieser Rostra aus zu missbrauchen, dank der Privatanklage dieser beiden obergescheiten Herren zitieren und auch weiterhin im Prozess zum Besten geben, meine Damen und Herren.
Daher bedanke ich mich noch einmal bei den
Privatanklägern, denn über eines müssen Sie sich ab jetzt
im Klaren sein: Ab jetzt wird auch im Bankenausschuss, aber darüber
hinaus auch in diesem Strafprozess für Aufklärung gesorgt werden. Und
das mache ich mit ausdrücklicher Unterstützung, gemäß dem
ausdrücklichen Willen auch der Witwe und der Tochter des leider
verstorbenen Kommerzialrats Rohrmoser, und ich fühle mich heute noch
moralisch verpflichtet, diesen einmaligen Skandal der österreichischen
Wirtschafts- und Justizgeschichte weder straf- noch kommentarlos durchgehen
zu lassen! (Beifall bei FPÖ und
ÖVP sowie des Abg. Schalle.)
12.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 9 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 10 der Beilagen.
Dabei ist Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler stellt der Immunitätsausschuss fest, dass ratione temporis kein Zusammenhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.
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