Klare Absage an eine weitere Subventionierung der Atomindustrie,
radikale Reform des Euratom-Vertrags im Rahmen einer Revisionskonferenz.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.15
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, das, was Sie in Ihren Ausführungen heute Früh zum Thema EU-Präsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland und über den EU-Gipfel in dieser Woche gesagt haben, war leider Gottes über weite Strecken jenes abgehobene europapolitische Schönreden, mit dem es nicht gelingen wird, die Menschen für das Projekt Europa zu gewinnen.
Es gibt klare politische Schritte, die von Ihrer Seite aus gesetzt werden könnten, Herr Bundeskanzler. Und wir Freiheitlichen werden nicht lockerlassen, Sie daran zu erinnern.
So haben Sie vor wenigen Tagen die Tschechische Republik
besucht, und zu Recht hat schon eine Kollegin von mir gefragt: Wie, Herr
Bundeskanzler, schaut es jetzt aus mit den Beneš-Dekreten? Wie schaut es aus mit dieser permanenten
Menschenrechtsverletzung im Rahmen der Wertegemeinschaft Europäische
Union, die wir immer so in den Vordergrund rücken? (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben hier – ich darf Sie daran erinnern – einstimmige Beschlüsse gefasst: nicht nur, dass die Republik Österreich die Schutzmachtfunktion über Südtirol übernimmt, sondern auch, dass wir uns darum bemühen, den Vertriebenen, aber auch den deutschen Minderheiten in den mittel- und südosteuropäischen Ländern unsere Unterstützung dabei zu gewähren, zu ihrem Recht zu kommen.
Herr Bundeskanzler, das wäre ein konkreter Schritt gewesen, den Sie hätten durchsetzen sollen!
Um Ihnen dabei zu helfen, darf ich mir erlauben, von Seiten der Freiheitlichen Partei folgenden Antrag betreffend Kroatien einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Martin Graf und weiterer Abgeordneter betreffend ein Abkommen zwischen den Republiken Österreich und Kroatien über die Restitution beziehungsweise Entschädigung an Österreicherinnen und Österreichern, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Weltkrieges durch den damaligen Jugoslawischen Staat verstaatlicht (enteignet) wurde
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft zu erwirken, dass die Republik Kroatien aufgefordert wird, das am 22.11.2005 paraphierte Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien betreffend die Anwendbarkeit des kroatischen Entschädigungsgesetzes 1996 auf österreichische Staatsbürger zu ratifizieren, damit sowohl diejenigen österreichischen Staatsbürger, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Weltkrieges auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien
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