ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (55 d.B.)
5. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden (56 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln unter diesen Tagesordnungspunkten eine Reihe von Gesetzentwürfen. Zwei davon stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, nämlich das Sonderrechnungslegungsgesetz und die Novelle zum Bankwesen- und Börsegesetz.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir hier im Finanzausschuss eigentlich eine breite Mehrheit hatten, wenngleich es einen Punkt gibt, auf den ich noch eingehen werde, wo die grüne Fraktion leider nicht mitgehen konnte, aber wir werden hier noch informelle Gespräche in den nächsten Monaten führen, um hier einen breiten Konsens auch mit der grünen Fraktion, mit Herrn Van der Bellen zu erreichen.
Es geht dabei um folgenden Punkt: Die Transparenzrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass ein Aktienbesitz ab 5 Prozent zu melden ist. Also ein Aktionär oder eine Aktionärsgruppe, die mehr als 5 Prozent Aktien eines Unternehmens besitzt, hat das der Börse und der Finanzmarktaufsicht zu melden. Es ist richtig, es gibt einige Länder, die haben die Grenze auf 3 Prozent heruntergesetzt. Wir wissen aber nichts über die Erfahrungen damit.
Ich habe daher als Obmann des Finanzausschusses nicht nur die Übernahmekommission, Professor Doralt, befragt, sondern auch den Kapitalmarktbeauftragten, Richard Schenz, und auch den Vorstand der Wiener Börse. Der Kapitalmarktbeauftragte und die Wiener Börse sind dafür, die 5 Prozent zu lassen. Das tun wir diesmal auch. Herr Professor Doralt von der Übernahmekommission war der Auffassung, wir sollten jetzt schon auf 3 Prozent heruntergehen.
Wir haben uns in einer informellen Fraktionsführersitzung des Finanzausschusses geeinigt, dass wir noch vor dem Sommer informelle Gespräche führen werden sowohl mit der Übernahmekommission als auch mit der Wiener Börse als auch mit dem Kapitalmarktbeauftragten, wo wir versuchen wollen, die Erfahrungen mit einer niedrigeren Grenze zu evaluieren und allfällige Änderungen im Herbst dieses Jahres zu beschließen. Einer der folgenden Redner der beiden Regierungsparteien wird in diesem Sinne auch noch einen Entschließungsantrag einbringen.
Ein ganz anderes Thema ist das Produktpirateriegesetz. Wir haben hier erst vor etwas mehr als einem halben Jahr über Initiative des Kollegen Maier von der SPÖ einen Entschließungsantrag einstimmig angenommen, wonach der Finanzminister dem Hohen
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