Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 51

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Ich sage Ihnen, unmenschlich ist es, Menschen nach Österreich zu holen, ohne ihnen Perspektiven zu geben! Unmenschlich ist es, Kinder, die die deutsche Sprache nicht können, in Schulklassen zu stecken, und zwar auch unmenschlich für diese Kinder, die dann den ganzen Tag drinsitzen und kein einziges Wort verstehen! Und unmenschlich ist es, eine Parallelgesellschaft zu organisieren, wie es das in Deutschland gibt und wir das bald auch in Österreich haben, wo es kulturelle und menschliche Probleme gibt. Das ist keine Frage mehr von Gleichberechtigung.

Zwangsehen, Gewalt gegen Frauen, das ist alles nicht so ein Thema, denn das ist ja das Schöne an der multikulturellen Gesellschaft. Das ist ja Ihr sozialromantisches, Ihr ideologisches Dilemma, in dem Sie sich befinden.

Wir alle, die Österreicherinnen und Österreicher, aber in zunehmendem Maß auch die Zuwanderer und Zuwanderinnen, die auf Ihre Propaganda vertraut haben, zahlen jetzt die Zeche. Und stellen Sie von der SPÖ sich doch nicht hier her und rühmen Sie sich nicht genau dieser Problematik!

Wir werden bald in Teilen Wiens einen 60-prozentigen Ausländeranteil haben. Ich sage Ihnen: geordnete Verhältnisse, nicht Ausländer raus, aber auch endlich Schluss mit dieser multikulturellen Sozialromantik! (Beifall beim BZÖ.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.16.28Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten De­batte über die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Strache betreffend Absetzung des Tagesordnungspunktes 1.

Entsprechend einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz erteile ich je einem Red­ner/Rednerin pro Klub mit einer Redezeit von 3 Minuten das Wort. Sodann gelangt ein weiterer Redner der FPÖ mit einer Redezeit von 3 Minuten zu Wort.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.17.02

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heutige Einwendungsdebatte ist Resultat eines unerfreulichen Prozesses und einer unerfreulichen Entwicklung, die wir in den letzten Monaten letztlich auch wahrnehmen mussten. Man hat uns Freiheitlichen von Seiten der Präsidentin Prammer das verfassungsrechtlich verbriefte Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft untersagt.

Tatsache ist, dass der FPÖ auf Grund des Ergebnisses der Nationalratswahl vom 1. Oktober, wo wir nach Mandaten mit 21 Mandaten gleich stark wie die grüne Fraktion geworden und daher genauso wie die Grünen nach Mandaten drittstärkste Kraft sind, ein Nominierungsrecht laut Bundes-Verfassungsgesetz zusteht, nämlich nach Arti­kel 148 g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wo ausschließlich nur auf die Mandatsstärke und nicht auf die Stimmenstärke verwiesen wird.

Frau Präsidentin Prammer hat mit ihrer Entscheidung, unser Nominierungsrecht im Hauptausschuss nicht zuzulassen, nach unserer Meinung die Verfassung gebrochen. Das ist für uns umso unverständlicher, als ja auch viele Experten – von Universitäts­professor Hauer bis zu den Rechtsanwälten Dr. Lindinger, Dr. Hollaender oder bis hin


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