sind, dass die drei stärksten Parteien ... (Abg. Strache:
Das geht nach dem Verfassungsgesetz gar nicht, ...!)
Herr Abgeordneter, ich habe es selbst gelesen, und dass Sie nicht so gut im Lesen sind, ist bei der vorherigen Debatte schon sichtbar geworden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Strache: Das geht gar nicht nach der Verfassung, was Sie hier sagen! Sie sollten einmal die Verfassung lesen! Das ist ja unsinnig!)
Es gibt eine einzige Lücke in der ganzen Geschichte,
auf die Sie sich jetzt zu stützen versuchen. (Abg. Dr. Graf: Wir
„versuchen“ uns nicht, darauf zu stützen, wir stützen uns
darauf!) Die Lücke besteht darin – ich habe es schon
gesagt –, dass 1981 nur drei Parteien im Parlament waren und dass
sich damals der Gesetzgeber nicht vorstellen konnte, dass es zwei an dritter
Stelle liegende mandatsgleiche Parteien geben wird. Das ist wahr. Die Frage ist
nur: Was hat der Gesetzgeber damals gewollt? – Und die Antwort ist
relativ einfach (Abg. Dr. Graf: Aber nicht ...! Sonst hätte
er es hineingeschrieben!): Er wollte, dass die stärkste, die
zweitstärkste und die drittstärkste Partei einen Volksanwalt
nominieren können. Und wenn die mandatsgleich sind (Abg. Dr. Haimbuchner: Das
hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!), dann kommt es darauf an, wer
mehr Stimmen hat. (Abg. Dr. Graf: Wo steht das?)
Das ist eigentlich eine relativ klare Regelung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!) Und mein Ergebnis (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!) entspricht auch den Regeln juristischer Interpretation. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!)
10.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Heute ist ein Trauertag (Ruf bei der ÖVP: Aber geh!) für die Verfassung unserer Heimat Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht hier nicht nur um das Recht der Freiheitlichen Partei, als eine der vier mandatsstärksten Parteien einen Kandidaten zur Wahl durch die hier anwesenden Damen und Herren Abgeordneten stellen zu können (Abg. Rädler: Diese Grabrede ...!), nein, es geht um den grundsätzlichen Umgang (Abg. Strache – in Richtung des Abg. Rädler –: Da geht es um den Verfassungsbruch, Herr Kollege! Darum geht es!) mit dieser unserer Verfassung unserer Republik Österreich! – Auf die Gutachter mit schwerem und schwersten Gewicht, die in der Sache Verfassungsbruch unsere Meinung teilen, hat mein Klubobmann Heinz-Christian Strache bereits hingewiesen.
Die verfassungsrechtliche Problematik lässt sich, wie die Kenner der Materie wissen, in dieser kurzen Redezeit von drei Minuten nicht umfassend erörtern, daher möchte ich auch auf die nicht richtigen Argumente des Kollegen Einem gar nicht näher eingehen. Ich möchte es aber viel einfacher darstellen – man kann die Dinge auch ganz einfach erklären (Ruf bei der ÖVP: Wenn Sie richtig sind!) –: Sie, Frau Präsidentin Prammer, hätten als Vorsitzende bei richtiger Auslegung der Verfassung ohne Not zwei Wahlvorschläge zulassen müssen – ich nenne die Kandidaten ohne Titel –: Kostelka, Fekter, Stoisits – Vorschlag A; Kostelka, Fekter, Kabas – Vorschlag B.
Entgegen den Regeln unserer Verfassung wurde diese verfassungskonforme Vorgangsweise bereits im Hauptausschuss einfach abgewürgt. Und was das Schlimmste daran ist, meine Damen und Herren: Die Sozialdemokratie tanzt schon wieder einmal
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