Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Mag. Christine Lapp und KollegInnen (253/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bun­desgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundes­finanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden in der Fas­sung des Ausschussberichtes (188 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes (188 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 1 lautet:

Im § 21b Abs. 2 Z 3 wird der Ausdruck „Stufe 5“ durch den Ausdruck „Stufe 3“ ersetzt.

2. Im Artikel I  Z 2 lautet § 49 Abs. 12:

„(12) § 21b Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2007 tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft.“

Begründung

Diese Abänderung in Zweiter Lesung wurde dadurch erforderlich, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit und Soziales das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 34/2007 noch nicht veröffentlicht war und damit der gesamte § 21b eingefügt wer­den musste. Nunmehr ist das Bundesgesetzblatt aber kundgemacht und damit würde die Beschlussfassung des Antrages 253/A in der Fassung des Ausschussberichtes (188 d.B.) einen zweiten § 21b in das BPGG einfügen. Um dies zu vermeiden ist der gegenständliche Abänderungsantrag erforderlich.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Ing. Hofer. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.59.07

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Frau Staatssekretärin! Wie Sie wissen, bin ich kein großer Freund der ÖVP, kein großer Freund des BZÖ, trotzdem muss man bei aller Kritik, die an diesen beiden Parteien im Rahmen der jüngsten Regierungszusammenarbeit schon geübt worden ist, Folgendes klarmachen: Diese Bundesregierung verfügte nicht über eine Zweidrittelmehrheit. Und wir alle haben uns erwartet, dass jetzt mit dieser Zwei­drittelmehrheit tatsächlich die großen Probleme dieses Landes angepackt werden, dass vor allem das Pflegeproblem gelöst wird. Und da ist die Enttäuschung natürlich groß, dass es nicht möglich war, mit dieser Zweidrittelmehrheit ausgestattet, eine or­dentliche Lösung dieses beschämenden Problems in Österreich sicherzustellen.

Sie erinnern sich, dass wir bereits vor der Nationalratswahl über die Pflegeproblematik diskutiert haben, dass viele Einzelfälle aufgetaucht sind, die eindrucksvoll aufgezeigt haben, was es da alles für uns zu tun gibt. Es ist daher sehr schade, dass zwar Ar­beitskreise eingesetzt wurden, dass aber diese Arbeitskreise entweder nicht das Er­gebnis gebracht haben, das man erwartet hat – oder aber, dass diese Arbeitskreise


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite