Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 262

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (99 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsab­kommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (176 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.37.14

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Nach dem Finanzprotokoll zum Cotonou-Änderungs­abkommen beläuft sich die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die AKP-Staaten, die ja in diesem Abkommen erneuert werden soll, für die Jahre 2008 bis 2013 auf knapp 25 Mil­liarden €, und der Anteil Österreichs am 10. Europäischen Entwicklungsfonds wird in diesem Zeitraum 550 Millionen € betragen. Das ist, meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung nicht wenig, vor allem, wenn man den Erfolg dieser eingesetzten Mittel in Betracht zieht und wenn man auch sieht, dass es sich in vielen Bereichen aus­schließlich um eine Augenauswischerei handelt. Wir hegen auch den Verdacht, dass man mit vielen Projekten, die mit diesen Mitteln finanziert werden, im Wesentlichen nur die Gewissensberuhigung der Wohlstandswelt betreibt.

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind der Ansicht, dass eine effiziente Ent­wicklungshilfe nicht eine Frage der Quantität der eingesetzten Mittel ist, sondern aus­schließlich der Qualität, der Vorraussetzungen und des Einsatzes dieser Mittel. Es ist nach unserer Ansicht ein Irrtum, zu glauben, dass je mehr Geld eingesetzt wird, umso schneller die Vorrausetzungen in diesen Zielländern verbessert werden.

Das 2005 von der EU beschlossene Ziel, bis 2015 einen Anteil von 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts einzusetzen, halten wir deshalb auch für den falschen Weg. Wir brauchen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bessere demokratische Rah­menbedingungen, Demokratie und Rechtssicherheit in diesen Zielländern, in die die Gelder der Europäischen Union laufen. Wir brauchen faire Handelsbeziehungen, und es scheint uns auch nicht der richtige Weg zu sein, wenn durch gestützte Güter aus europäischen Ländern dort die regionalen Märkte zerstört werden.

Eine Rückübernahmeverpflichtung für Staatsbürger dieser Länder, die im Bereich der Europäischen Union straffällig werden, scheint uns überfällig zu sein.

Meine Damen und Herren! 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in ein Fass ohne Boden zu schütten, halten wir für unverantwortlich. Im Übrigen müssen wir uns auch im Klaren darüber sein, dass 0,7 Prozent des BIP mehr Geld wäre, als wir in Österreich für die Landesverteidigung ausgeben. Ich möchte das jetzt nicht gegeneinander aus­spielen, es soll aber die Relation zeigen.

Die Gewichtung sollte jedoch unserer Ansicht nach richtig vorgenommen werden. Es müsste heißen: Österreich zuerst! Mittel sollten erst dann ins Ausland fließen, wenn die Voraussetzungen stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite