Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 13

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09.04.47Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Stauber, Wittmann, Großruck, Peter Haubner, Mandak, Kickl und Lutz Weinzinger.

09.05.10Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde. Ich beginne jetzt – um 9.05 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Frauen, Medien und öffentlicher Dienst

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur ersten Anfrage, 15/M, der Frau Abgeordneten Heinisch-Hosek an die Frau Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Bures. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

15/M

„Wie beurteilen Sie aus frauenpolitischer Sicht den Entwurf für eine Novelle zum Kin­derbetreuungsgeldgesetz, der seit 14. Juni 2007 in Begutachtung ist?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Frau Abgeordnete! Ich habe im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr darum gerungen, dass wir beim Kinderbetreuungsgeld auch mehr Wahlmöglichkeiten und mehr Flexi­bilität ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass dieser Entwurf jetzt in Begutachtung ist, weil es mir darum gegangen ist, dass wir den Familien die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie lange welcher Elternteil zu Hause bleiben will, wie lange sie Zeit für ihr Kind brauchen und wie sie das mit Beruf und Familie vereinbaren wollen.

Daher ist es für mich eine sehr positive und begrüßenswerte Maßnahme, dass wir das Kindergeld reformieren und dass wir damit die Möglichkeit schaffen, dass man, wenn man kürzer aus dem Beruf aussteigt, einen höheren Kindergeldbezug – fast das Doppelte an Kindergeld! – bekommen kann. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, die vor allem Alleinerzieherinnen hilft, weil diese in der Vergangenheit ohnedies nicht 30 Monate lang zu Hause bleiben konnten, weil sie mit dem Kinderbetreuungsgeld die Familie nicht erhalten konnten. Sie sind früher in den Beruf zurückgekehrt und haben das Kindergeld verloren. – Das wird es in Zukunft nicht geben: Sie werden 800 € monatlich Kindergeldbezug haben.

 


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