ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (183 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 252/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (184 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (83 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (185 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir kommen sogleich zur Debatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.16
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sie, Herr Staatssekretär, haben in einer Tagung, organisiert von der Arbeiterkammer Wien und von der Wirtschaftsuniversität Wien, zum Thema „Globalisierung der österreichischen Wirtschaft – förderungswürdiges Ziel oder Weg in die Basar-Ökonomie“ am 26. April dieses Jahres angekündigt, unter Einbeziehung aller Stakeholder zu einer Verbesserung des österreichischen Ausfuhrförderungssystems beitragen zu wollen.
Jetzt kommt eine Regierungsvorlage daher, die nur eine Anhebung der Haftungsrahmen im Ausfuhrförderungsgesetz und im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz vorsieht. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das ist keine Regierungsvorlage!) Angesichts der Debatte und der Konflikte um den Ilisu-Staudamm ist das eine große Enttäuschung für all jene, die in der fortschreitenden internationalen Debatte permanent auf den Reformbedarf im Rahmen der Ausfuhrförderung hingewiesen haben.
Ich bringe daher den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards ein und möchte diesen in der Folge erläutern; er wird zur Verteilung gebracht.
Die Hauptanliegen einer Reform müssen sein: Sichergestellt werden muss im Rahmen der österreichischen Exportgarantien, dass keine Projekte mehr unterstützt werden, die ökologisch oder sozial schädliche Auswirkungen im Zielland haben. Das Beispiel Ilisu soll hier eines sein, das in Zukunft nicht mehr vorkommen darf. (Beifall bei den Grünen.)
Dazu kommt natürlich auch die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die zunehmend stärker verletzt werden, wie uns von den Gewerkschaften immer berichtet wird, sowie von Menschenrechtsstandards, insbesondere was die Partizipation der Betroffenen anlangt.
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