Vor Genehmigung der Förderungen sollten österreichische Unternehmen auf die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden. Ein bloßes Anhalten zur Einhaltung, wie es etwa in einem Entschließungsantrag, der auch noch mit zur Diskussion stehen wird, vorgesehen ist, erachten wir als unzureichend. Die Einhaltung international anerkannter Standards ist unerlässlich, das im Bereich der Umwelt, im Bereich des Sozialen, im Bereich des Arbeitsrechts, aber auch im Bereich der Menschenrechte.
Zweiter Punkt: Bei sozial, ökologisch und menschenrechtlich sensiblen Projekten ist gleichzeitig ein begleitendes Monitoring vorzusehen sowie bei Nichteinhaltung der Standards Sanktionsmöglichkeiten. Dieses begleitende Monitoring sollte möglichst durch eine unabhängige Institution vorgenommen werden – nicht durch den Kontaktpunkt, wie es im Entschließungsantrag, der noch zur Diskussion gelangen wird, vorgeschlagen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die regelmäßige Evaluierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Exportförderung, und zwar ebenfalls wieder von einem unabhängigen Forschungsinstitut, unter Einschluss der Wirkungen auf den Arbeitsmarkt, auf den Standort. Dies soll etwa alle vier Jahre regelmäßig gemacht werden und ein Evaluierungsbericht an den Nationalrat weitergeleitet werden.
Zusätzlich wird es notwendig sein, bei Großprojekten eine Fristerstreckung für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen zu erreichen. Derzeit sind ja die Ergebnisse 30 Tage vor Garantieerteilung vorzulegen. Wir erachten diese Frist als zu kurz. Ich denke, dass hier etwa 120 Tage etwas sind, was es anzustreben gilt.
Das betrifft jetzt nicht den Entschließungsantrag, aber etwas, was mich schon länger im Rahmen der Exportförderung beschäftigt, ist das Problem, dass die österreichische Kontrollbank eine Kommerzbank ist; sie ist eine Bank, die in Privatbesitz ist. Diese Bank führt aber derzeit Prüfungen, etwa die Umweltprüfungen, durch, und eine Kommerzbank hat natürlich das Interesse, möglichst viele Projekte abzuwickeln, und da ist der Umweltschutzgedanke sicherlich etwas, was hintansteht. Es ist daher in diesem Zusammenhang zu überlegen, ob die Prüfung nicht von einer unabhängigen Institution vorgenommen werden sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
19.21
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsantrag ist ordentlich eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (183 d.B.)
Begründung
Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit österreichischen Exportgarantien keine Projekte unterstützt werden, die eventuell sozial, ökologisch oder kulturell schäd-
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