einen gewaltigen Beitrag für die Entwicklung unserer Exporte geleistet. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube auch nicht, dass die Verlängerung oder die Erhöhung des Betrages zur Diskussion steht.
Ich glaube aber, dass es sehr wichtig wäre, einen Schritt weiter zu gehen, als wir jetzt gehen, nämlich eine wirkliche gesetzliche Verankerung der Kontrolle der Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt vorzunehmen. Ich glaube, es wäre auch ehrlich, dies im Sinne der Lissabon-Strategie für ganz Europa zu tun.
Ich glaube auch, dass es sehr wichtig wäre – und noch wichtiger wäre es, dies gesetzlich zu verankern –, die Einhaltung der OECD-Leitlinien unterzubringen, die Berichterstattung und damit auch die Erhöhung der Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Aber, Kollege Rossmann, es ist, wie eben schon erwähnt, ein Beitrag, der im Konsenswege entstanden ist, und ich denke, es ist der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, Ihnen einen schönen Urlaub zu wünschen. Kommen Sie gesund zurück, damit wir in alter Art und Weise weiterkämpfen können! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Herren Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 183 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausfuhrförderung basierend auf nachhaltiger Entwicklung und Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
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