Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 228

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bayr, Ing. Schultes, Bucher, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Antrag Krainer/Stummvoll, 251/A, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 ge­ändert werden soll.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 34.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 184 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder mehrheitlich; der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in 83 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.38.5710. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 50/07 d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (198 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet.

Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsaus­schusses in 198 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwi­schen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politi­schen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.“

(Abg. Neugebauer: Wo ist er denn?)

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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