Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir folgender Antrag vor:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2006/2007 der XXIII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 10. Juli 2007 für beendet zu erklären.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Aufgrund eines Verlangens von 20 Abgeordneten verlese ich das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt – dadurch soll die umgehende Ausfertigung des Beschlusses ermöglicht werden –:
„Es liegt folgender Antrag (Beilage C) vor.“ (Unruhe im Sitzungssaal.) – Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit auch in den letzten Minuten ersuchen!
Nochmals: „Es liegt folgender Antrag (Beilage C) vor:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2006/2007 der XXIII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 10. Juli 2007 für beendet zu erklären.“
Dieser Antrag Beilage C wird mehrstimmig angenommen.“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 278/A bis 308/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 1199/J bis 1324/J eingelangt.
Schließlich sind die Anfragen 16/JPR bis 18/JPR an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner haben die Abgeordneten Murauer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 99 Abs. 2 GOG ein Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof eingebracht.
Schlussansprache der Präsidentin
19.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! So, wie es üblich ist, erlaube ich mir, am Ende der ersten Tagung der XXIII. Gesetzgebungsperiode einige Worte an Sie zu richten.
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