Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 65

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besseren Chancen für Frauen und im Bereich der Frauenförderung in den Betrieben noch viel zu tun. Ich möchte erreichen, dass die jungen Frauen, unsere Töchter, die junge Generation in Zukunft den Kampf gegen Lohnungerechtigkeiten tatsächlich nur mehr aus den Geschichtsbüchern kennt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Haberzettl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.26.13

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Die Vorrednerin meiner Fraktion, Kollegin Csörgits, hat bereits ausdrücklich begründet, warum dieser Equal Pay Day heute stattfindet: weil nämlich die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern weiter auseinan­derklafft und Maßnahmen zur Beseitigung der Einkommensbenachteiligung der Frauen dringendst angesagt sind. Ich freue mich daher, dass die heutige Aktuelle Stunde auf Initiative der Frauenministerin Bures diesem Thema gewidmet ist.

Als Gewerkschafter möchte ich aber zuallererst auf unsere Kernaufgaben zu sprechen kommen, nämlich auf die Lohn- und Gehaltsverhandlungen, die für unselbständige Be­schäftigung in unserem Land von uns zu führen sind.

Schon vor dem Sommer haben der ÖGB und die Wirtschaftskammer eine Grundsatz­vereinbarung zum Thema „Mindestlohn“ getroffen. In dieser ist festgelegt, dass bis spätestens 1. Jänner 2009 in allen Branchenkollektivverträgen ein Mindestlohn von 1 000 € abgeschlossen sein muss.

Ich sehe diese Vereinbarung als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anhebung der Fraueneinkommen, denn wenn auch nur mehr einige Branchen unter 1 000 € Min­destlohn liegen, so sind dort doch vorwiegend Frauen davon betroffen. In ver­schiedenen Branchen ist bereits in den vergangenen Wochen und Monaten die Erfüllung der Sozialpartnereinigung gelungen, in anderen Branchen ist deren Umset­zung noch ausständig. Wir Gewerkschafter werden aber dafür sorgen, dass diese Umsetzung erfolgen wird, und ich gehe auch davon aus, dass die Wirtschaft zu ihrem Übereinkommen auf der Arbeitgeberseite steht.

Wo allerdings die Vereinbarung der Sozialpartner keine unmittelbare Wirkung entfaltet, das ist bei den freien Berufen. Es ist eigentlich skandalös, dass gerade die Vertretung der Ärzte und jene der Rechtsanwälte eine rechtliche verbindliche Verankerung von 1 000 € Mindestlohn für ihre Beschäftigten verweigern. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist nicht wahr!) Die Österreichische Rechtsanwaltskammer will nun zwar freundlicher­weise und beinahe gnadenhalber einen Passus über 1 000 € Mindestlohn in ihre Standesregeln hineinschreiben, einen Kollektivvertrag, in dem die 1 000 € Mindestlohn verankert werden, wollen aber ausgerechnet die Rechtsvertreter nicht.

Bei den Beschäftigten in den Arztpraxen – fast alle sind Frauen – ist die Lage nicht viel anders. Auch dort gibt es noch keinen bundesweit gültigen Mindestlohn von 1 000 €. Und in Kärnten liegt der Mindestlohn für einen 40 Stunden-Job als Ordinationsgehilfin gar nur bei 783 €.

Wir werden die Standesvertretung der freien Berufe nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Die Spitzenverdiener, die in den Einkommensstatistiken ohnehin stets an der obersten Stelle liegen, können sich nicht länger davor drücken, einen fairen Anteil


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