Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 306

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Da haben Sie unter anderem auch die Staaten Rumänien und Bulgarien genannt, weil diese ganz neu in der EU mit dabei sind. – Jetzt sage ich Ihnen etwas: Es war Anfang dieser Woche eine rumänische Delegation hier im Hohen Haus, und da gibt es von der Außenwirtschaft Österreich, der AWO, eine Mitteilung für alle Abgeordneten, die dort dabei waren. Da wird das Land Rumänien vorgestellt. Da wird Rumänien als Förder­paradies dargestellt, es wird das Wirtschaftswachstum dargestellt und, und, und. Unter anderem wird als letzter Punkt „Probleme“ angeführt: Bürokratie, Infrastruktur, starke Lokalwährung und, was ganz besonders auffällt, keine Facharbeiter!

Ich frage mich, woher Sie die Facharbeiter nehmen wollen. Wir haben im Land im metallverarbeitenden Gewerbe 10 000 mit abgeschlossener Lehrausbildung. Sie wollen die Facharbeiter aus den ehemaligen Ostblockstaaten holen, wo es nach­weislich keine gibt. – Das ist also der falsche Weg.

Zeigen Sie einmal ein Herz für den Arbeiter, für die Mitarbeiter, für den Mittelstand! (Abg. Dr. Stummvoll: Wir haben ein großes Herz!) Helfen Sie mit, die Kaufkraft geringfügig anzuheben, stimmen Sie unserem Antrag, wenn er denn zur Abstimmung kommt, zu, und setzen Sie in Zukunft zehn steuerfreie Überstunden ein und nicht fünf! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.13.30

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Antrag auf Gesetzesänderung, wie er auch hier schon begründet und argumentiert wurde, ein paar Anmerkungen. Es wird sowieso noch eine intensive fachliche Diskussion im Finanzausschuss geben, aber hier geht es um ein paar Parameter, unter denen man, glaube ich, die Einschätzung dieses Ansin­nens beurteilen muss, es aus meiner Sicht auch durchaus sehr kritisch sehen muss, sodass es als eher nicht sinnvoll einzustufen ist.

Die erste Frage ist: Wie ist die Auswirkung auf die Volkswirtschaft und auf das Beschäf­tigungsniveau? – Hier muss man, glaube ich, vor allem auch an die Gesamtökonomie denken. Wenn das Kaufkraftniveau angesprochen wird, dann ist meiner Ansicht nach eine hohe Beschäftigung vor allem in Vollzeitäquivalenten wesentlich besser für die Hebung des Kaufkraftniveaus, als wenn man im Überstun­den­bereich partiell etwas tut.

Als Zweites glaube ich, dass es aus Sicht der Fairness gegenüber den Arbeitnehmern wesentlich wichtiger ist, das Augenmerk auf die Teilzeitarbeitnehmerinnen und –arbeit­nehmer zu lenken und da vor allem auf eine Senkung der Teilzeitquote hinzu­wirken, weil ja Teilzeitarbeitende von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen wären und es vor allem auch Leute gibt, die viel lieber Vollzeit arbeiten würden und überhaupt nicht in die Nähe von Überstunden im Ausmaß dessen kommen, was über eine Vollzeitarbeitszeit hinausgeht. Daher ist das, glaube ich, arbeitsmarktpolitisch, aber auch verteilungspolitisch der wesentlich wichtigere Punkt.

Der dritte Punkt ergibt sich aus der historischen Betrachtung. So ist ja die Regelung, warum die ersten fünf Stunden steuerfrei gestellt sind, zwar nicht nur, aber unter anderem auch damit begründet, dass es auch im Arbeitszeitgesetz einmal so vorgesehen war, dass dies das Ausmaß ist, das der Arbeitgeber anordnen kann, und daher für den Arbeitnehmer daraus kein Steuernachteil entsteht, weil ja auch die Entscheidung darüber, ob er diese Überstunden macht oder nicht macht, gegeben ist.

 


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