Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachten Entschließungsanträge – erstens betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und zweitens betreffend Inflationsanpassung der österrei­chischen Familienleistungen – sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A (E) betreffend Stärkung der Familien durch steu­erliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungs­schecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht in direktem Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbst­loses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die un­ersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit er­bringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.

Vor allem durch das Pensionssystem werden österreichische Familien grob benachtei­ligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensi­onssystem, nach dem so genannten "Umlageverfahren", werden die eingezahlten Bei­träge nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet, nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Schon heute wandern im Pensi­onssystem jährlich etwa 7 Mrd. Euro von Mehrkindfamilien zu Kinderlosen und Einkind­familien. Die Vernachlässigung dieses systemnotwendigen "generativen" Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert werden.

Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wie kinderlose Versicherte und er­halten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mutter einen Pensionsver­lust von etwa 10 Prozent oder rund 70 Euro pro Monat.

Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese Benachteiligung der Eltern, die ihre Erwerbs­biographie zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch verschärft.

Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensi­onsrecht zu verdoppeln. Dies würde für Mütter zu einer Pensionserhöhung von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt ausgleichen. Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu be-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite